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Die Europäische Union (EU) plant die Schaffung einer sechsten „Anti-Geldwäsche-Behörde“. Die soll speziell für die Regulierung der Kryptowährungsbranche zuständig sein.
Während die Verordnung über Märkte für Krypto-Vermögenswerte und die umstrittene Verordnung über Geldtransfers die meiste Aufmerksamkeit von der Kryptowährungsbranche erhalten haben, sind sie nur ein kleiner Teil eines größeren Pakets der EU-Politik zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML). Und die wird erhebliche Auswirkungen auf alle Finanzinstitute haben.
EU will Kryptowährungen weiter regulieren
Der Europäische Rat, die Europäische Kommission und das Parlament sind dabei, eine neue Regulierungsbehörde für Kryptowährungen wie Bitcoin zu schaffen, die für den Sektor zuständig sein wird.
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Jüngsten Berichten zufolge schafft die EU eine sechste „Anti-Geldwäsche-Behörde“: AMLD6. Die wird direkte Kontrolle über den Kryptowährungssektor haben.
Im Juli letzten Jahres hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die AMLD6 veröffentlicht, auch Sechste Richtlinie AML/CFT genannt, letzten Monat folgte die Version des Europäischen Rats.
Das Europäische Parlament wird ihn nach der Augustpause erörtern. Die drei Gremien beginnen die sogenannten Triloge, nachdem jedes seine eigene Version der Gesetzgebung verabschiedet hat.
Die Einrichtung einer EU-weiten Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung der Geldwäsche ist ein zentraler Bestandteil der neuen Gesetzgebung. Über die Notwendigkeit einer solchen Stelle und deren Erfordernis, die in der EU ansässigen Anbieter von Dienstleistungen für Krypto-Vermögenswerte wie Bitcoin oder Ethereum direkt zu kontrollieren, scheint es kaum Diskussionen zu geben.
Die AMLD6 soll offenbar mit der Überwachung von Krypto-Dienstleistern betraut werden. Insbesondere von solchen, die als „risikoreich“ eingestuft werden. Das steht im Gegensatz zu früheren Anti-Geldwäsche-Verordnungen, die nur einen Rahmen für die EU-Länder zur Sammlung und zum Austausch von Informationen vorsahen. Daher wird erwartet, dass die Aufsichtsbehörde das Potenzial für juristische Arbitrage innerhalb der Zone einschränken wird.
Es folgt eine Beschreibung des neuen Systems aus einem parlamentarischen Briefing:
„Eine Aufsicht auf EU-Ebene, die aus einem Hub-and-Spoke-Modell besteht – d.h. eine Aufsichtsbehörde auf EU-Ebene, die für die direkte Beaufsichtigung bestimmter Finanzinstitute (FI) zuständig ist, eine indirekte Beaufsichtigung/Koordinierung der anderen FI und eine Koordinierungsfunktion für die Beaufsichtigung des Nicht-Finanzsektors als ersten Schritt.“
Die Gesetze zu den Krypto-Märkten und zum Geldtransfer, die nicht nur für das Kryptogeschäft, sondern für alle Finanzinstitute im Block gelten, werden nicht den gleichen Schwerpunkt haben wie die AMLD6.
EU wählt strikten Ansatz für Kryptowährungen
Die EU hat einen strengen Ansatz für Krypto-Gesetze gewählt. Kürzlich stimmte das Europäische Parlament für Anti-Anonymitätsvorschriften. Die sollen Transaktionen zwischen nicht gehosteten Wallets und Börsen verteuern, erschweren oder sogar unmöglich machen.
Und auch wenn ein Gesetzentwurf zum Verbot des Proof-of-Work-Minings von der gesetzgebenden Körperschaft abgelehnt wurde, geht die Europäische Zentralbank davon aus, dass ein solches Verbot aufgrund von Umweltbedenken irgendwann kommen wird.
Für die EU wird die globale Organisation eine bedeutende Veränderung darstellen. Die AML-Richtlinien aus den Jahren 2015 und 2018 sehen vor, dass die Mitgliedsländer bestimmte Daten sammeln und zur Verfügung stellen müssen, darunter auch Angaben über das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen.
Die Dauer der Umsetzung hängt ab von den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den anschließenden Trilogen mit der Kommission. Bis zur vollständigen Umsetzung der Verordnung, einschließlich der personellen Ausstattung des GwG, werden Jahre vergehen. Es scheint jedoch wenig Zweifel daran zu geben, dass es eine solche Regulierungsbehörde geben wird.
Textnachweis: Bitcoinist
Zuletzt aktualisiert am 16. August 2022
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