
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen Bitpanda eine Geldstrafe von 70.000 Euro verhängt. Die Behörde bezeichnete ihre veröffentlichte Entscheidung als erste rechtsverbindliche MiCA-Sanktionsentscheidung dieser Art. Der Fall steht für den Übergang von der Zulassung zur aktiven Durchsetzung der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA).
FMA sanktioniert Bitpanda wegen Whitepaper-Versäumnis
Am 14. August 2026 teilte die FMA mit, dass sie gegen die Bitpanda GmbH ein Bußgeld verhängt habe, wie aus der Mitteilung der Behörde hervorgeht. Nach Angaben der FMA verstieß das Unternehmen gegen Artikel 8 der MiCA, weil es der Aufsicht ein Kryptowert-Whitepaper nicht mindestens 20 Tage vor der Zulassung zum Handel vorgelegt hatte.

Zudem veröffentlichte Bitpanda laut FMA eine Marketingmitteilung, bevor das erforderliche Kryptowert-Whitepaper veröffentlicht worden war. Die Behörde wertete dies als Verstoß gegen Artikel 1 der MiCA. MiCA soll nach Darstellung der FMA einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte in der Union schaffen, Anleger schützen und die Integrität der Kryptomärkte fördern. Die Bußgeldbescheide seien rechtsverbindlich.
Kritik an Bitpandas regulatorischer Seriosität
Markus Miller von der Miller Protect AG erklärte öffentlich, die Sanktion werfe Fragen zu Bitpandas Anspruch auf regulatorische Seriosität und zu dessen Rolle auf. Nach seiner Einschätzung schafft eine Lizenz nur Vertrauen, wenn die zugrunde liegenden Regeln konsequent eingehalten werden.
Die FMA betonte zugleich, dass Bitpanda keine Sonderbehandlung erhalte. Das Unternehmen hatte im Januar 2025 eine MiCA-Lizenz von der deutschen BaFin und im April 2025 eine Genehmigung der österreichischen FMA erhalten.
Vom Lizenzregime zur aktiven Durchsetzung
Die Übergangsfrist für die vollständige Umsetzung von MiCA endete am 1. Juli 2026. Die FMA erklärte, MiCA sei damit nicht mehr nur eine Frage von Zulassung und Aufsicht, sondern auch in der Durchsetzung angekommen.

Nach Darstellung der Behörde schließen sich Innovation und konsequente Durchsetzung nicht aus. Transparenz- und Anlegerschutzvorschriften seien wesentliche Bestandteile des MiCA-Rahmens.
Was der Fall für Anleger bedeutet
Laut einer Einordnung von Finance Magnates betrifft die Strafe Offenlegungspflichten nach der Zulassung eines Kryptowerts. Sie betrifft demnach weder die Verwahrung von Kundengeldern noch den Zugang zu Auszahlungen.
Für Privatanleger macht der Fall deutlich, dass die FMA die Einhaltung von Whitepaper- und Marketingvorgaben überprüft. Bitpandas Autorisierung als Krypto-Dienstleister bleibt laut Finance Magnates bestehen; eine Aussetzung oder Einschränkung der Lizenz wurde nicht verhängt.
Zuletzt aktualisiert am 17. August 2026





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