Bybit sichert gestohlene Krypto-Assets per US-Gerichtsbeschluss

Krypto-Hardware-Wallet und gesicherte Vermögenswerte vor einem dezent beleuchteten Gerichtsgebäude

Die Kryptobörse Bybit hat nach dem Diebstahl von Vermögenswerten im Wert von 1,5 Milliarden US-Dollar im Februar 2025 vor einem US-Bundesgericht eine vorläufige Verfügung zur Sicherung identifizierter Krypto-Assets erwirkt. Die Maßnahme ist Teil der laufenden Bemühungen des Unternehmens, gestohlene Gelder zurückzuerlangen und Ermittlungen gegen großangelegte Cyberkriminalität zu unterstützen.

Bybit verbindet dafür zivilrechtliche Schritte mit Blockchain-Intelligence, internationaler Zusammenarbeit und dem Austausch von Untersuchungserkenntnissen mit Behörden und Marktteilnehmern.

Zivilklage in den USA: Bybit erwirkt vorläufige Verfügung

Bybit hat beim US-Bezirksgericht für den District of Columbia eine Zivilklage gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK), deren Nachrichtendienst Reconnaissance General Bureau (RGB) sowie die Lazarus-Gruppe eingereicht. US-Behörden haben die Lazarus-Gruppe als mit der DVRK verbundene Hackergruppe identifiziert, die für den Cyberangriff vom Februar 2025 verantwortlich ist.

Das Gericht erließ eine vorläufige Verfügung gegen nicht identifizierte Personen und Unternehmen, die im Verfahren als „John Doe“-Beklagte geführt werden. Sie untersagt die Übertragung oder Veräußerung identifizierter Vermögenswerte, die mit dem Fall verbunden sind, während das Verfahren andauert. Nach Angaben von Bybit sah das Gericht eine hinreichende Erfolgsaussicht für die Klage in der Hauptsache. Wie aus einer offiziellen Mitteilung von Bybit hervorgeht, soll die Anordnung die identifizierten digitalen Vermögenswerte bis zum weiteren Verlauf des Verfahrens sichern.

Zusammenarbeit bei der Sicherung von Vermögenswerten

Die Zivilklage wird unabhängig von laufenden strafrechtlichen Ermittlungen der US-Strafverfolgungsbehörden geführt. Bybit arbeitet nach eigenen Angaben mit relevanten Stellen, darunter dem FBI, zusammen und teilt Blockchain-Intelligence sowie Untersuchungserkenntnisse, die weitere Maßnahmen unterstützen können.

Seit dem Vorfall im Februar 2025 arbeitet das Unternehmen mit Blockchain-Analysefirmen, Börsen, Verwahrern und internationalen Strafverfolgungsbehörden zusammen, um gestohlene Vermögenswerte nachzuverfolgen und Geldwäschenetzwerke zu stören. Nach Angaben von Bybit wurden bislang rund 48,4 Millionen US-Dollar an gestohlenen Vermögenswerten zurückerlangt. Weitere rund 30,5 Millionen US-Dollar wurden bei mehr als 28 Börsen und Verwahrern eingefroren, vorbehaltlich weiterer rechtlicher und investigativer Schritte.

Die Zusammenarbeit unterstützte laut Bybit auch weitergehende Maßnahmen gegen Infrastruktur, die mutmaßlich zur Geldwäsche genutzt wurde. Deutsche Behörden zerschlugen die Kryptobörse eXch. Deutsche und Schweizer Behörden störten später den Dienst Cryptomixer.io.

Rolle zivilrechtlicher Schritte

Die Verfügung soll im konkreten Fall verhindern, dass identifizierte Vermögenswerte während des laufenden Verfahrens transferiert oder aufgebraucht werden. Bybit beabsichtigt, im weiteren Verlauf zusätzliche gerichtliche Maßnahmen zu beantragen.

Nach Darstellung des Unternehmens ergänzen zivilrechtliche Rechtsmittel die strafrechtliche Verfolgung durch Behörden. Sie können dazu beitragen, rückgewinnbare Vermögenswerte zu sichern und die Rechenschaftspflicht bei grenzüberschreitender Cyberkriminalität zu stärken.

Bybit-Mitgründer und CEO Ben Zhou erklärte, der Angriff habe neben Bybit auch das Vertrauen in die Branche getroffen. Das Unternehmen arbeite deshalb mit Ermittlern, Börsen, Regulierungsbehörden, Strafverfolgungsstellen und Gerichten zusammen, um Nutzer zu schützen, Vermögenswerte soweit möglich zurückzugewinnen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Fortlaufende Sicherheits- und Rückgewinnungsbemühungen

Die rechtlichen Schritte sind nach Angaben von Bybit Teil eines umfassenderen Engagements für höhere Sicherheitsstandards im Kryptosektor. Das Unternehmen setzt seine Investitionen in fortgeschrittene Blockchain-Intelligence fort, vertieft die Zusammenarbeit mit Börsen und Regulierungsbehörden und unterstützt Maßnahmen, die Diebstahl digitaler Vermögenswerte für kriminelle Organisationen schwieriger, nachvollziehbarer und kostspieliger machen sollen.

Das Zivilverfahren ist weiterhin anhängig. Bybit will mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und im Rahmen der gerichtlichen Vorgaben weitere Informationen veröffentlichen.

Fazit für Krypto-Anleger

Die Verfügung sichert im laufenden Verfahren identifizierte Vermögenswerte und ergänzt die Bemühungen zur Rückgewinnung der beim Angriff entwendeten Gelder. Die bislang zurückerlangten und eingefrorenen Beträge zeigen, dass die Aufarbeitung des Falls neben strafrechtlichen Ermittlungen auch auf Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Behörden und Gerichten setzt.

Für Nutzer von Handelsplattformen unterstreicht der Fall die Bedeutung von Sicherheitsmaßnahmen, internationaler Kooperation und rechtlichen Verfahren bei der Reaktion auf Cyberangriffe im Kryptosektor.

Zuletzt aktualisiert am 8. August 2026

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Martin SchwarzExperte für Kryptowährungen

Martin, mit einem MSc. in Wirtschaftsinformatik und Fokus auf asymmetrischer Kryptographie und M2M-Kommunikation, ist seit 2015 in der Welt von Bitcoin und Kryptowährungen unterwegs. Schon mit 17 begann er mit dem Handel von Kryptowährungen und erwarb seinen ersten Bitcoin. Neben seinem Interesse an Kryptowährungen widmet er sich in seiner Freizeit Online-Casinos und Sportwetten, wo er mit 18 Blackjack-Strategien entwickelte und sogenannte Sure-Bets durchführte. Seine Expertise dokumentierte er frühzeitig als Autor zu Themen wie Kryptowährungen, Trading, Aktien, Casinos und Sportwetten, wodurch er heute als gefragter Experte und Autor mit über 10 Jahren Erfahrung gilt.

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