Anders als in Deutschland verschiebt die Schweiz den internationalen Austausch von Krypto-Steuerdaten und schafft damit zusätzlichen zeitlichen Spielraum, bevor Anleger stärker überwacht werden.
Während in der EU ab dem 1. Januar 2026 ein automatisiertes Meldesystem greift, das sämtliche Kryptoaktivitäten für Finanzbehörden sichtbar macht, bleibt dieser Schritt in der Schweiz vorerst ausgesetzt. Für europäische Anleger bedeutet das nur noch rund einen Monat Vorbereitungszeit, bevor die neue Transparenzpflicht Realität wird.
Gleichzeitig zeichnen sich für 2026 weitere regulatorische Veränderungen ab.
Schweiz verschiebt Krypto-Datenaustausch
Die Schweiz hat den Einstieg in den internationalen Austausch von Krypto-Steuerdaten gesetzlich bereits beschlossen, den operativen Start jedoch spürbar nach hinten verlegt. Statt wie ursprünglich vorgesehen zeitnah einzusteigen, soll die praktische Umsetzung nun frühestens 2027 beginnen.
Damit gewinnt der Schweizer Markt ein zusätzliches Jahr, in dem die konkrete Meldepflicht für Krypto-Dienstleister noch nicht greift. Für Anleger bedeutet das: Die automatische Weitergabe von Transaktionsdaten an ausländische Steuerbehörden bleibt vorerst ausgesetzt, auch wenn das Gesetz bereits steht.
🇨🇭Schweiz verschiebt Krypto Daten Austausch 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗻𝗱 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝟮𝟬𝟮𝟲🇩🇪
In der Schweiz wird der internationale Austausch von Krypto-Steuerdaten offiziell zwar Gesetz aber der praktische Start wurde aber auf frühestens 2027 verschoben.
In Deutschland… pic.twitter.com/uJ9wdGsAkP— MissCrypto (@MissCryptoGER) November 28, 2025
Deutschland verfolgt dagegen einen strikt vorgegebenen Zeitplan. Ab dem 1. Januar 2026 tritt hier die neue EU-Richtlinie DAC8 in Kraft. Kryptodienstleister müssen dann standardisierte Berichte an die Finanzbehörden liefern, die sämtliche relevanten Aktivitäten von Nutzern erfassen. Der automatische Informationsaustausch wird damit Realität und führt zu einem deutlich höheren Maß an Transparenz im deutschen Markt.
Die Kernaussagen der DAC8-Regelung
Die DAC8 schafft einen neuen europäischen Standard für die steuerliche Erfassung von Krypto-Transaktionen. Die Richtlinie verpflichtet Kryptodienstleister dazu, sämtliche Aktivitäten ihrer Nutzer zu melden. Dies ist grundsätzlich unabhängig davon, ob es sich um Käufe, Verkäufe, Ein- oder Auszahlungen handelt. Auch Transfers zwischen eigenen Wallets können erfasst werden, sofern sie über einen regulierten Anbieter laufen. Das Ziel ist ein vollständig automatisiertes Meldesystem, das Steuerbehörden einen einheitlichen Überblick über digitale Vermögenswerte verschafft und bisherige Graubereiche eliminiert.
📡DAC8 goes live 1 Jan 2026, expanding automatic information exchange to crypto transactions. Service providers must prepare!
– Register for reporting with an EU Member State if not authorised under MiCA
– Collect data from Jan 2026
– Report by Sep 2027
➡️https://t.co/cTCzlL2D5A pic.twitter.com/Jj3dfArPVR— EU Tax & Customs 🇪🇺 (@EU_Taxud) November 27, 2025
Mit dieser Architektur wird erstmals eine direkte Verknüpfung zwischen Krypto-Plattformen und staatlichen Datenbanken geschaffen. Steuerpflichtige können sich nicht mehr auf anonyme Strukturen verlassen, da Transaktionen standardisiert dokumentiert und Behörden länderübergreifend ausgetauscht werden. Damit rückt die finanzielle Privatsphäre stärker in den Mittelpunkt.
Die Travel Rule macht Transaktionen nachvollziehbar
Neben DAC8 rückt auch die sogenannte Travel Rule zunehmend in den Vordergrund. Sie verpflichtet Kryptodienstleister dazu, bei jeder Transaktion sowohl die Sender- als auch die Empfängerdaten zu übermitteln. Damit wird der Kryptoverkehr regulierungstechnisch dem klassischen Bankensystem angenähert: Jede Bewegung digitaler Vermögenswerte muss eindeutig einer identifizierbaren Person zugeordnet werden. Für Betreiber bedeutet das umfassende Prüf- und Dokumentationspflichten, für Nutzer eine weitgehende Auflösung bisheriger Anonymitätsräume.
Besonders private Wallets könnten dadurch stärker unter Druck geraten, da sie bei Interaktionen mit regulierten Plattformen ebenfalls in diese Identitätskette einbezogen werden. Offiziell verfolgt die EU mit der Travel Rule in erster Linie das Ziel der Geldwäschebekämpfung und der Eindämmung illegaler Finanzströme. Gleichzeitig entsteht jedoch eine deutlich erweiterte Datenerfassung, die den europäischen Kryptomarkt strukturell transparenter macht. Dies ist eben ein Effekt, der für Nutzer mit hohem Bedürfnis nach finanzieller Privatsphäre eher nachteilig sein dürfte.
MiCA, DAC8, CASP, Travel Rule und mehr
Im europäischen Kryptoumfeld werden häufig unterschiedliche Regulierungsansätze miteinander vermischt, obwohl sie sehr verschiedene Ziele verfolgen. Die klassische Krypto-Einkommensteuer bleibt vollständig nationale Zuständigkeit. Jedes Land definiert eigene Regeln für Haltefristen, Steuerfreiheit oder Verlustverrechnung.
Die EU kann hier lediglich indirekten Druck erzeugen, greift aber nicht unmittelbar in die Steuerpolitik ein.
🚨People often mix up crypto income taxes with MiCA, DAC8, and CASP.
Here’s a clear breakdown for retail investors:
Crypto Income Taxes
National rules: Each country sets its own policy.
Example: Portugal’s 365-day holding rule (no tax on gains if held >1 year).
→ The EU can… pic.twitter.com/sGsRPXgc2I— Tax guy 🇵🇹 (@cryptaxpt) October 28, 2025
Demgegenüber reguliert MiCA den Markt selbst: Es handelt sich um ein EU-weites Rahmenwerk, das Lizenzen, Stablecoin-Regeln, Risikomanagement und Verbraucherschutz harmonisiert. MiCA richtet sich an Emittenten und Plattformen, nicht an Privatanleger.
DAC8 verfolgt einen völlig anderen Ansatz. Diese Richtlinie schafft ein Meldesystem, das Kryptodienstleister verpflichtet, KYC-Daten und alle steuerrelevanten Aktivitäten an die Behörden des Wohnsitzlandes weiterzugeben. Das alles ist ganz ähnlich wie Banken es seit Jahren tun.
Der Begriff CASP beschreibt schließlich jene Anbieter, die diese Vorgaben erfüllen müssen: Unternehmen, die Handel, Verwahrung oder Transfers von Krypto-Assets anbieten und dadurch in den vollen regulatorischen Rahmen eingebunden werden.
Einjährige Haltefrist für Bitcoin & Co. vor dem Aus?
Parallel zu den neuen Meldepflichten flammt in Deutschland regelmäßig die Diskussion über die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen auf. Nach aktuellem Recht bleiben Kursgewinne steuerfrei, wenn Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte länger als zwölf Monate gehalten werden. Dieses Privileg unterscheidet Krypto deutlich von klassischen Kapitalanlagen und wird seit Jahren politisch hinterfragt. Hier steht Bitcoin in einer Linie mit Gold, während Aktien und Co. stärker besteuert werden.
Besonders Vertreter der SPD haben mehrfach signalisiert, dass sie eine Abschaffung oder Verkürzung der Haltefrist prüfen möchten.
Die Abschaffung der Haltefrist ist auch im Sinne der @spdbt und soll laut dem Bundestagsabgeordneten Jens Behrens zu einem späteren Zeitpunkt angegangen werden. 👀 https://t.co/LcVOFE0e73 pic.twitter.com/CBlsZBidVW
— Blocktrainer (@blocktrainer) November 11, 2025
Damit steht einer der wenigen klaren steuerlichen Vorteile für deutsche Krypto-Anleger zunehmend zur Disposition. Die einjährige Haltefrist könnte damit schon bald Geschichte sein, wenn sich die SPD auch hier in der Regierung durchsetzen kann. 2026 dürfte damit für Krypto-Anleger auch aus steuerlicher Perspektive spannend sein.
Zuletzt aktualisiert am 28. November 2025




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