Freispruchsantrag bremst Verfahren gegen Tornado-Cash-Mitgründer

Editorial view of a federal courthouse and cryptographic privacy visuals representing the delayed Tornado Cash retrial.

Roman Storm muss länger auf ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren warten. US-Bezirksrichterin Katherine Polk Failla am Southern District of New York hat den zunächst für den 26. Oktober 2026 vorgesehenen Termin auf den 26. April 2027 verschoben.

Grund ist Storms weiterhin anhängiger Antrag auf Freispruch. Die Verschiebung erfolgte laut Gerichtsentscheidung unter Hinweis auf diesen Antrag und Storms damit verbundenes Ersuchen um eine Verlegung. Ob es zu einem neuen Prozess kommt, hängt damit weiterhin auch von der Entscheidung über den Antrag ab.

Verfahren und bisheriger Verlauf

Storm wurde am 6. September 2023 vor Richterin Failla im Zusammenhang mit dem Krypto-Mixer Tornado Cash vor Gericht gestellt. Ihm wurde vorgeworfen, Tornado Cash zur Verschleierung von Geldern für die nordkoreanische Hackergruppe Lazarus genutzt zu haben.

Roman Storm and his lawyer standing outside a courthouse entrance.
Roman Storm, co-founder of Tornado Cash, outside a New York courthouse.

Am 5. August 2025 erreichte die Jury bei zwei Anklagepunkten keine einstimmige Entscheidung. In einem dritten Punkt sprach sie Storm der Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransferdienstes schuldig. Nach dem Urteil beantragte die Staatsanwaltschaft, Storm wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft zu nehmen. Richterin Failla lehnte dies ab.

Storms Verteidigung beantragte Anfang Oktober 2025 einen Freispruch. Am 12. November 2025 legte die US-Staatsanwaltschaft eine 105-seitige Erwiderung vor. Die Verteidigung antwortete am 12. Dezember 2025 mit einer 59-seitigen Stellungnahme, die unter anderem auf den ersten Verfassungszusatz verweist.

Am 24. April 2026 hatte Richterin Failla einen möglichen neuen Prozess für den 26. Oktober 2026 angesetzt. Dieser Termin stand ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Entscheidung über Storms Antrag auf Freispruch. Am 3. August beantragte die Verteidigung, den Termin auf April 2027 zu verlegen. Mit Beschluss vom 25. August setzte das Gericht den Retrial schließlich auf den 26. April 2027 an. Die Gerichtsakte wird unter USA v. Storm, et al., 1:23-cr-430, geführt.

Offene Anklagepunkte und Freispruchsantrag

Die beiden Anklagepunkte, bei denen die Jury keine Einigung erzielte, betreffen nach Angaben von Crypto Briefing den Vorwurf der Verschwörung zur Geldwäsche und der Verschwörung zur Verletzung von US-Sanktionen. Die Staatsanwaltschaft strebt für diese offenen Punkte einen neuen Prozess an.

Der Rule-29-Antrag richtet sich gegen Storms Verurteilung wegen des nicht lizenzierten Geldtransferdienstes. Sollte Richterin Failla dem Antrag stattgeben, könnte der bestehende Schuldspruch aufgehoben werden. Bei einer Ablehnung bliebe der Weg für den Retrial zu den offenen Anklagepunkten bestehen.

Bedeutung für Privacy-Protokolle

Nach Einordnung von Crypto Briefing steht im Fall Storm die Frage im Mittelpunkt, unter welchen Umständen Entwickler eines dezentralen Protokolls für dessen missbräuchliche Nutzung durch andere zur Verantwortung gezogen werden können. Die unterschiedliche Bewertung der Anklagepunkte durch die Jury zeigt dabei, dass sie nur beim Vorwurf des nicht lizenzierten Geldtransferdienstes zu einem Schuldspruch gelangte.

Infographic titled Blockchain security issues listing seven types of attacks including phishing and smart contract flaws.

Crypto Briefing verweist zudem darauf, dass Projekte mit Privacy-Funktionen regulatorischen Risiken ausgesetzt sein können. Für die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt deshalb entscheidend, wie das Gericht über den noch offenen Freispruchsantrag entscheidet und ob anschließend ein neuer Prozess stattfindet.

Zuletzt aktualisiert am 26. August 2026

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Tobias FennerExperte für Kryptowährungen

Tobias Fenner beschäftigt sich seit fast einem Jahrzehnt mit der Schnittstelle zwischen digitalen Vermögenswerten und der notorisch komplexen Welt des Steuerrechts. Der in Stuttgart ansässige Experte entwickelte früh eine Leidenschaft für die regulatorische Seite von Krypto, nachdem er feststellte, dass die meisten Enthusiasten weitaus mehr auf Gewinne fokussiert waren als auf das, was passiert, wenn das Finanzamt anklopft. Seine Texte zeichnen sich dadurch aus, dass sie das Wesentliche auf den Punkt bringen – mit einer praktischen, bodenständigen Perspektive, die sowohl Krypto-Neulinge als auch erfahrene Anleger anspricht, die sich mit deutschen und EU-Compliance-Vorgaben auseinandersetzen müssen.

Seine Berichterstattung auf Coincierge.de konzentriert sich auf steuerliche Meldepflichten, die Herausforderungen bei der Einstufung von DeFi, die steuerliche Behandlung von Staking-Einnahmen und die sich ständig weiterentwickelnden Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Tobias ist überzeugt, dass finanzielle Freiheit im Krypto-Raum nur dann sinnvoll ist, wenn die Menschen das Erreichte auch tatsächlich behalten dürfen. Das bedeutet, die Regeln im Detail zu verstehen, anstatt am Jahresende einfach auf das Beste zu hoffen.

Wenn er nicht gerade die neuesten BMF-Schreiben analysiert oder die Krypto-Meldestandards der OECD verfolgt, begeistert sich Tobias fürs Langstrecken-Radfahren und ein – vielleicht etwas übertriebenes – Interesse an Brettspielstrategien. Er schreibt für Leser, die Klarheit statt Hype suchen und die verstehen, dass die vermeintlich langweiligen Facetten von Krypto oft die wichtigsten sind.

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