
Die britische Steuerbehörde HM Revenue and Customs (HMRC) hat im Steuerjahr bis zum 5. April 2026 rund 81.000 Warnschreiben an Kryptowährungs-Anleger verschickt. Das geht aus neuen Zahlen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft UHY Hacker Young hervor.
Die Zahl liegt rund 25 Prozent über den 64.982 Schreiben aus der vorherigen Erhebung und fast dreimal so hoch wie die etwa 27.700 Schreiben im Zeitraum 2023 bis 2024. Wichtig dabei: Die sogenannten Nudge Letters sind keine Steuerbescheide und unterstellen den Empfängern nicht automatisch Steuerhinterziehung.
Was hinter der Warnschreiben-Kampagne steckt
Ein Mahnschreiben bedeutet in der Regel, dass HMRC über Informationen verfügt, die auf eine fehlende oder fehlerhafte Steuererklärung hindeuten könnten. Die zugrunde liegenden Daten können von einer britischen Krypto-Börse, aus Bankunterlagen oder aus anderen der Behörde zugänglichen Quellen stammen.

Das Schreiben allein belegt jedoch weder eine Steuerschuld noch eine vorsätzliche Steuerhinterziehung. Übertragungen zwischen den eigenen Wallets einer Person können etwa in einem Plattform-Export wie Veräußerungen aussehen, obwohl sich das wirtschaftliche Eigentum nicht geändert hat.
Neela Chauhan, Partnerin bei UHY Hacker Young, verweist darauf, dass insbesondere jüngere Trader oft wenig Erfahrung im Umgang mit HMRC hätten und teils davon ausgingen, die Behörde könne ihre Aktivitäten nicht einsehen. Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Vereinigten Königreich sei komplex, viele Privatpersonen verstünden ihre Meldepflichten nicht vollständig und erkennten nicht immer, wann Transaktionen zu offenlegungspflichtigen Einkünften oder Gewinnen führen.
CARF-Meldepflicht wird 2027 zum echten Druckpunkt
Der praktische Druck dürfte 2027 spürbar zunehmen, wenn die ersten Meldungen im Rahmen des britischen Cryptoasset Reporting Framework (CARF) fällig werden. Britische Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erfassen seit dem 1. Januar 2026 meldepflichtige Informationen und müssen ihren ersten Bericht laut HMRC-Leitlinien zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2027 für das Kalenderjahr 2026 einreichen.
Nach Angaben von UHY sollen ab 2027 rund 52 Jurisdiktionen entsprechende Daten liefern, 15 weitere sollen 2028 folgen. Der grenzüberschreitende Austausch erfolgt über den OECD-Rahmen und hängt von der jeweiligen nationalen Umsetzung ab – der 31. Mai ist dabei die britische Einreichungsfrist, kein einheitliches globales Empfangsdatum.
Ein solcher Ausbau der internationalen Meldepflichten reiht sich in einen breiteren europäischen Trend zu strengeren Kontrollen ein, wie er zuletzt auch bei der AML-Strategie irischer Behörden gegenüber Kryptonutzern sichtbar wurde.
Was Anleger jetzt beachten sollten
Bereits ein Tausch von Bitcoin gegen Ether kann laut dem HMRC Cryptoassets Manual einen steuerpflichtigen Kapitalgewinn auslösen, auch wenn kein Geld auf ein Bankkonto fließt. Das gilt ebenso für die Ausgabe von Token für Waren oder Dienstleistungen sowie für die meisten Schenkungen, während reine Übertragungen zwischen eigenen Wallets in der Regel keine Veräußerung darstellen.

Bei den Strafmaßen lohnt sich ein genauerer Blick: HMRCs Standardtabelle für Ungenauigkeits-Strafzahlungen sieht bei unaufgeforderten Offenlegungen Spannen von 0 bis 30 Prozent für fahrlässige Fehler, 20 bis 70 Prozent für vorsätzliche Fehler und 30 bis 100 Prozent für vorsätzliche und verschleierte Fehler vor. Bei aufgeforderten Offenlegungen liegen die Spannen bei 15 bis 30, 35 bis 70 beziehungsweise 50 bis 100 Prozent – die pauschale Formel „30 Prozent bei Eigeninitiative, 70 bis 100 Prozent nach HMRC-Kontakt“ greift daher zu kurz.
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte Transaktionshistorien, Werte in Pfund Sterling, Gebühren, Wallet-Übertragungen und Nachweise für Anschaffungskosten zusammenstellen, bevor eine Berechnung eingereicht wird. Wie steuerliche Belastungen im Kryptosektor konkret zu Buche schlagen können, zeigt auch der jüngste Quartalsbericht des Miners Hive mit Blick auf Steuerrückstellungen.
Für britische Anleger, die über regulierte Plattformen handeln, bleibt zudem die Aufsicht durch die FCA relevant, wie zuletzt bei der FCA-Lizenz von Coinbase deutlich wurde. Die sicherste Lesart der 81.000 Schreiben ist weder, dass ebenso viele Personen Steuern hinterzogen haben, noch, dass ein automatisiertes System jeden Fall abschließend klärt – vielmehr kontaktiert HMRC schlicht mehr Krypto-Nutzer, bevor die internationale Meldepflicht ab 2027 einen deutlich breiteren Datensatz zum Abgleich liefert.
Zuletzt aktualisiert am 22. August 2026





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