
Grayscale hat bei der US-Börsenaufsicht SEC eine geänderte Registrierung für einen Zcash-ETF eingereicht, der unter dem Ticker ZCSH an der NYSE Arca notieren soll und eine jährliche Sponsor-Gebühr von 2,5 Prozent vorsieht. Eine Tochtergesellschaft von Digital Currency Group (DCG) erwägt, rund 200.000 ZEC in den Fonds einzubringen. Die mögliche Transaktion wirft zugleich Fragen zur Konzentration der Eigentümerstruktur auf.
Die vierte Änderung und der Weg zur ETF-Struktur
Am 18. August reichte Grayscale die vierte Änderung der Registrierungserklärung für den bestehenden Zcash Trust ein. Laut der SEC-Einreichung befindet sich Grayscale Investments Sponsors in Gesprächen mit DCG International Investments, einer indirekten Tochter von Digital Currency Group, über die mögliche ZEC-Einbringung.

Die Gespräche sind nicht bindend. Die DCG-Tochter könnte am Ende mehr, weniger oder gar kein ZEC beisteuern. Die Struktur sieht eine unbegrenzte, fortlaufende Ausgabe von Anteilen in Körben zu je 10.000 Stück vor, unterstützt durch Bar- und Sachschöpfungen. Sachrücknahmen sind bislang nicht vorgesehen. Coinbase soll als Prime Broker und Coinbase Custody Trust Company als Verwahrer fungieren, während die Bank of New York Mellon als Transfer Agent und Administrator agieren würde.
Historische NAV-Abweichungen als Belastungsprobe
Der bestehende Grayscale Zcash Trust läuft bereits seit 2017 und wies zuletzt Vermögenswerte von mehr als 260 Millionen US-Dollar auf, wie aus einer weiteren, fünften Änderung vom 21. August hervorgeht. Die ETF-Umwandlung soll die historisch teils erheblichen Abweichungen zwischen dem Kurs der Trust-Anteile und dem Nettoinventarwert verringern: Zwischen Oktober 2021 und Juni 2026 verzeichnete ZCSH laut den SEC-Unterlagen einen maximalen Aufschlag von 240 Prozent und einen maximalen Abschlag von 55 Prozent gegenüber dem Nettoinventarwert. Der durchschnittliche Aufschlag lag bei 53 Prozent, der durchschnittliche Abschlag bei 19 Prozent. An 700 Handelstagen schloss der Trust unter seinem NAV.
Die geplante ETF-Struktur soll dieses Problem über autorisierte Teilnehmer angehen, die bei Preisabweichungen Anteilskörbe schaffen oder zurückgeben können. Ob diese Mechanik die Abweichungen dauerhaft verringert, bleibt offen.
Warum die DCG-Beteiligung Governance-Fragen aufwirft
Eine Berechnung von CryptoSlate auf Basis der Quartalszahlen zum 30. Juni zeigt das Ausmaß der möglichen Konzentration: Bei 4.829.300 ausstehenden Anteilen, von denen jeder rund 0,0805 ZEC repräsentiert, würden 200.000 ZEC etwa 2,485 Millionen neue Anteile schaffen – rechnerisch knapp 34 Prozent des vergrößerten Fonds, sofern keine weiteren Schöpfungen, Rücknahmen oder Änderungen des Verhältnisses erfolgen. Werden die im Quartalsbericht ausgewiesenen 757.202 Anteile in verbundener Hand hinzugerechnet, ergäbe sich rechnerisch eine Größenordnung von etwa 44,3 Prozent, ohne diese Anteile einem einzelnen Halter zuzuordnen.
Die Einreichung selbst warnt davor, dass Digital Currency Group über DCG International Investments und weitere verbundene Unternehmen theoretisch eine Mehrheit erreichen und damit die begrenzten Aktionärsrechte des Trusts dominieren könnte. Da die Gespräche unverbindlich sind, bleibt offen, ob und in welcher Höhe die Einbringung tatsächlich erfolgt.
Einordnung zur Umwandlung
Crypto Briefing zufolge wertete James Seyffart die jüngste Einreichung als Hinweis darauf, dass Grayscale der Umwandlung des Trusts in einen ETF näherkommen könnte. Eine formelle Zulassung hat die SEC jedoch bislang weder erteilt noch verweigert. Die Wertpapiere dürfen erst nach Wirksamwerden der Registrierung verkauft werden.

Was Anleger jetzt im Blick behalten sollten
Für Anleger bleibt die Kernfrage, wie sich eine mögliche Konzentration von bis zu einem Drittel der Fondsanteile in DCG-Hand auf Liquidität und Preisbildung auswirkt, sollte der ETF tatsächlich starten.
Solange die SEC die Registrierung nicht für wirksam erklärt, bleibt der Zcash-ETF ein Antrag mit offenem Ausgang. Die 2,5-Prozent-Gebühr und die mögliche DCG-Beteiligung sind dabei zentrale Faktoren für die Bewertung des Vorhabens.
Zuletzt aktualisiert am 23. August 2026




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