
Viele DeFi-Teams gehen davon aus, dass die europäische Krypto-Verordnung MiCA sie nicht betrifft, solange ihr Protokoll ausreichend dezentral erscheint. Eine Analyse von LegalBison auf Bitcoin.com News stellt diese Annahme infrage: Europäische Aufsichtsbehörden bewerten nicht allein die technische Architektur, sondern auch die tatsächliche operative Kontrolle über ein Projekt.
Im Mittelpunkt steht eine Prüfung nach dem Grundsatz Substanz vor Form. Sie ist für die Frage relevant, ob ein DeFi-Projekt in den Anwendungsbereich der MiCAR fällt und gegebenenfalls eine Zulassung als CASP benötigt.
Die enge Ausnahme für vollständig dezentrale Dienste
Erwägungsgrund 22 der MiCAR sieht vor, dass Krypto-Asset-Dienstleistungen, die vollständig dezentral und ohne Vermittler erbracht werden, nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen sollen. Der Begriff vollständig dezentralisiert wird jedoch nicht in den materiell-rechtlichen Bestimmungen der MiCAR definiert, sondern erscheint in der Präambel.

Aus Erwägungsgrund 22 und den nachfolgenden regulatorischen Leitlinien lassen sich zwei Bedingungen ableiten: Kein einzelnes Unternehmen darf Kontrolle über Protokollparameter, Governance-Mechanismen oder die technologische Kerninfrastruktur ausüben. Zudem müssen Nutzer auf ein allgemein zugängliches Gut zugreifen, statt eine Dienstleistung von einem bestimmten Anbieter im Rahmen eines vertraglichen Dienstleistungsverhältnisses zu erhalten.
Der gemeinsame Bericht von EBA und ESMA vom 13. Januar 2025 (ESMA75-453128700-1391 / EBA/Rep/2025/01) hält fest, dass nur sehr wenige DeFi-Systeme diesen Standard vollständiger Dezentralisierung erreichen. Selbst scheinbar dezentrale Protokolle weisen dem Bericht zufolge häufig identifizierbare Einheiten auf, die in unterschiedlichem Maß Kontrolle über Governance, Protokoll-Upgrades, Smart-Contract-Einsatz oder Gebührenstrukturen ausüben.
Der Arbitrum-Fall als Beispiel für operative Kontrolle
Wie schnell die Grenze zwischen Dezentralisierung und operativer Kontrolle verschwimmen kann, zeigte ein Vorfall vom 21. April 2026: Der Sicherheitsrat von Arbitrum fror über 30 ETH im Wert von etwa 71 Millionen US-Dollar ein, die mit dem Kelp-DAO-Exploit in Verbindung standen. Ein zwölfköpfiges Leitungsgremium verschob die Gelder in eine Zwischen-Wallet, aus der sie nur durch eine Governance-Abstimmung freigegeben werden können.

Die Möglichkeit einer solchen diskretionären Kontrolle über Nutzergelder veranschaulicht den Substanz-vor-Form-Ansatz. Auch wenn Arbitrum als zugangsoffenes Layer-2-Netzwerk erscheint, spricht die ausgeübte Kontrolle über Vermögenswerte der Nutzer nach der Analyse von LegalBison dagegen, dass das Netzwerk den MiCAR-Test auf vollständige Dezentralisierung erfüllen würde.
Was das für DeFi-Projekte in der EU bedeutet
Für DeFi-Teams mit Plänen für den EU-Markt reicht die bloße Behauptung vollständiger Dezentralisierung nicht aus. Maßgeblich sind unter anderem die technische Architektur, Eigentumslogik, Governance-Regeln und die Frage, ob einzelne Personen oder Einheiten ausreichende Kontrolle oder Einfluss behalten.
Notfallmechanismen und die tatsächliche Kontrolle über zentrale Funktionen können für die regulatorische Einordnung entscheidend sein. Die MiCAR-Ausnahme bleibt damit eng: Sie setzt voraus, dass ein Dienst ohne Vermittler erbracht wird und keine identifizierbare Einheit die maßgebliche operative Kontrolle ausübt.
Worauf Nutzer achten können
Nutzer von DeFi-Protokollen können prüfen, welche Governance- und Notfallmechanismen vorgesehen sind und ob ein Gremium im Ernstfall auf Vermögenswerte oder wesentliche Protokollfunktionen einwirken kann. Solche Strukturen sind nicht nur für die praktische Funktionsweise eines Projekts relevant, sondern auch für die Bewertung seines Dezentralisierungsgrades.
Zuletzt aktualisiert am 23. August 2026








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