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Wer in Deutschland durch den Börsenhandel Gewinne erzielt, zahlt darauf Steuern – das ist allgemein bekannt. Doch wie sieht das eigentlich bei Kryptowährungen aus? Auf diese Frage hat sich nun der Bundesfinanzhof, Deutschlands höchstes Finanzgericht, geäußert.
Der Bundesfinanzhof hat in einem heute verkündeten Urteil entschieden: Kryptowährungen wie Bitcoin, FightOut und Co. gelten als Wirtschaftsgüter und unterliegen der Einkommenssteuer.
Bundesfinanzhof weist Klage ab
Der Hintergrund: Die Richter reagieren damit auf die Klage eines unbekannten Klägers. Dieser realisierte Krypto-Gewinne in Höhe von 3,4 Millionen Euro und meldete diese auch ans Finanzamt. Im Nachhinein wehrte er sich gegen die Besteuerung – und zwar mit der Begründung, bei Kryptowährungen handle es sich um Algorithmen und nicht um Wirtschaftsgüter.
Dem ganzen ging ein langjähriger Prozess voraus, den der Bundesfinanzhof mit der folgenden Entscheidung beendet: Bei Kryptowährungen handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die einen Kurswert haben und außerdem als Zahlungsmittel auf Handelsplattformen ge- und verkauft werden.
Auf Kryptowährungen fällt private Einkommenssteuer an
Genau genommen werden die Transaktionen als „private Veräußerungsgeschäft“ klassifiziert; die Kryptowährungen gelten als ein „anderes Wirtschaftsgut“. Dadurch werden sie steuerrechtlich so behandelt wie beispielsweise Oldtimer, Gemälde oder Veranstaltungstickets. Außerdem müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden.
Die technischen Details spielen dabei laut Aussage der Richter keine weitere Rolle. Es reiche aus, dass das Gut käuflich und „einer gesonderten selbstständigen Bewertung zugänglich“ ist – so, wie das bei Kryptowährungen der Fall ist.
Kryptowährungen im Überblick: Coins, Token & Co
Allgemein können Kryptowährungen in zwei unterschiedliche Kategorien eingeordnet werden: Coins und Token. Als Coin gilt eine Kryptowährung, die ihre eigene unabhängige Blockchain verwendet, wobei der Begriff „Altcoin“ für alle Coins außer Bitcoin verwendet wird.
Wie Coins sind auch Token digitale Bestände, die gekauft oder verkauft werden können. Token sind jedoch keine systemeigenen Bestände, sie verwenden also die Infrastruktur einer anderen Blockchain.
Etablierte Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind häufig bei den Anlegern beliebt, die auch für ihre Kryptoinvestment lieber auf Sicherheit bedacht sind. Krypto-Vorverkäufe, auch ICOs genannt, bringen im Gegensatz dazu das größte Risiko gemeinsam mit der größten Chance auf Rendite. Als Projekte kommen dafür beispielsweise C+Charge oder Fight Out in Frage.
Außerdem gibt es die allgemein bekannten Meme Coins, wie Dogecoin und Shiba Inu oder Tamadoge. Diese Coins setzen auf ein niedliches Maskottchen – oft in Form eines Hundes – und konnten damit beeindruckende Erfolge vorweisen.
Besteuerung von Kryptowährungen: Das müssen Anleger wissen!
Für Anleger bedeutet die Entscheidung des Bundesfinanzhofs konkret folgendes:
- Die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen der privaten Einkommenssteuer.
- Dafür müssen sie allerdings in unter einem Jahr realisiert werden: Ab einem Jahr Haltedauer sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei. Wenn du die Kryptowährungen nach dem Kauf mindestens 365 Tage hältst, kannst du sie anschließend verkaufen, ohne Steuern auf den daraus erzielten Gewinn zahlen zu müssen.
- Neben der Haltedauer gibt es eine weitere Möglichkeit, Kryptowährungen steuerfrei zu verkaufen: Gewinne unterhalb einer Freigrenze von 600€ pro Jahr können steuerfrei verkauft werden, auch wenn die Kryptowährungen dies innerhalb des ersten Jahres geschieht.
Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2023
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