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Ende Juni 2023 wurde die Markets in Crypto-Assets Verordnung vom EU-Parlament verabschiedet, womit ein EU-einheitlicher Rechtsrahmen für Kryptowährungen und die damit verbundenen Dienstleistungen geschaffen wurde. Rund drei Jahre arbeitete die EU an der Verordnung, begleitet von hitzigen Diskussionen. MiCa tritt in allen EU-Mitgliedsstaaten, tritt dann nach einer Übergangsregelung am 30. Dezember 2024 in Kraft. Das heißt im Umkehrschluss, dass auch der Kryptomarkt in Deutschland davon betroffen seinwird. Grundsätzlich unterteilt MiCa Kryptowerte in drei Kategorien: E-Geld-Token, Utility-Token und vermögenswertreferenzierte Token. NFT fallen damit nicht unter diese Regulierung.
Übrigens war die sogenannte Kryptoverwahrung schon vor MiCa in Deutschland erlaubnispflichtig nach dem Kreditwesengesetz. Die oberste Behörde ist in der Bundesrepublik die BaFin. Diese vergibt die begehrten Lizenzen. In Deutschland haben derzeit nur sieben Unternehmen eine solche Kryptoverwahrlizenz: Coinbase, Bitpanda, Finoa, Hauck Aufhäuser Digital Custody, Upvest, Tangany und Blocknox. Binance ist ja bekanntlich krachend an den Auflagen gescheitert. Wird die Erlaubnis in einem anderen EU-Land erteilt, ist diese trotzdem EU weit gültig.
Übrigens hatte bei den führenden Industrienationen bisher nur Japan eine solche Regelung. Die USA und auch Großbritannien tun sich hingegen noch schwer mit einem solchen Rechtsrahmen. Europa ist also gemeinsam mit Japan Vorreiter, wer hätte das gedacht.
Definition der Kryptowerte
Die SEC gruppiert momentan munter Kryptowährungen wie Cardano und Solana als Wertpapiere ein. Gegen Ripple hat die US-Behörde deswegen eine herbe Schlappe erlitten. Mit MiCa wird das in der EU nicht mehr so einfach möglich sein. Die Verordnung definiert genau, was ein Kryptowert ist und was nicht. Genauer gesagt handelt es sich bei Kryptowerten nach MiCa um „digitale Darstellungen von Werten oder Rechten, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können.“ (Quelle: BaFin).
Anbieter und Händler, die Kryptowährungen an einem Handelsplatz anbieten möchten, müssen unter anderem ein Whitepaper nachweisen, das im Vorfeld an die zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt werden muss (Quelle: BaFin). Für Stablecoins gilt eine gesonderte Regelung. Diese benötigen auch eine Erlaubnis der zuständigen Behörden, bevor diese in der EU-gehandelt werden dürfen. Hintergrund ist der Terra/Luna Crash, bei dem ganze Existenzen vernichtet wurden. Das MiCa Whitepaper muss zwingend auf der Website des Kryptoprojekts veröffentlicht werden und es muss so lange veröffentlicht bleiben, solange Personen im Besitz der Kryptos sind. Bevor ein Stablecoin beispielsweise auf den Markt gebracht werden darf, muss ein Vermögenspool gebildet werden, damit die Stabilität des Coins gewährleistet ist. Außerdem muss der Sitz des Anbieters zwingend in der EU sein.
Öffentliches Register für Kryptos
Eine weitere Neuerung, die mit der Verordnung Einzug hält, ist ein öffentliches Register für Kryptowerte Whitepaper, für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token. Das öffentliche Register ist bei ESMA zu finden, der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde. In diesem Register steht dann übrigens auch, wenn ein Unternehmen gegen die MiCa-Regeln verstoßen hat und Maßnahmen ergriffen wurden. Ebenfalls findet man dort die Unternehmen, die ihre Dienste ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten. Es wird außerdem eine schwarze Liste geben wo man alle Anbieter findet, die die Standards nicht erfüllen.
Was ist das Ziel von MiCa?
Kryptowährungen sind eigentlich als alternative Hochrisiko-Geldanlage schon längst im Mainstream-Geldmarkt angekommen. Mit MiCa soll dieser Weg jetzt auch offiziell geebnet werden – auch für institutionelle Investoren. Ein Ziel der Verordnung ist ein umfassender Anlegerschutz und der ist auch nötig, wie nicht zuletzt der Crash von Terra/Luna und die Pleite der Kryptobörse FTX gezeigt haben.
MiCa hat aber noch einen weiteren Vorteil. Die Verordnung soll Rechtssicherheit im Distributed-Ledger-Bereich schaffen.
Für die Durchsetzung und Beaufsichtigung der Regeln sind zunächst einmal die jeweiligen Aufsichtsbehörden zuständig.
Hat ein Anbieter von „Kryptowerte-Dienstleistungen“ über 15 Millionen aktive Benutzer, wird dieser als signifikanter Anbieter eingestuft. Zuständig ist zwar weiterhin die jeweilige Aufsichtsbehörde, aber auch die ESMA wird ein Auge auf solche Anbieter haben.
Für die Kontrolle signifikanter vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token ist die Bankenaufsichtsbehörde zuständig. Als signifikant gelten diese Token dann, wenn es mehr als 10 Millionen Nutzer gibt und es größere Risiken für die Finanzstabilität geben könnte.
Nachverfolgbarkeit von Überweisungen
Eine Kröte muss das Kryptouniversum bei MiCa allerdings schlucken. Denn die Aufsichtsbehörden sollen zukünftig Überweisungen nachverfolgen können. Das heißt, die Anbieter der Kryptodienstleistungen müssen künftig Informationen sowohl zu Sendern als auch zu Empfängern speichern beziehungsweise ermitteln, sobald Transaktionen durchgeführt werden. Sollten die zuständigen Behörden wegen Geldwäsche oder Terrorismus ermitteln, dann müssen diese Daten von den Plattformen übermittelt werden. Allerdings konzentriert sich die EU nur auf die Vorgänge, wenn Kryptos in FIAT-Währungen umgetauscht werden.
Last but not least müssen die Kryptofirmen die Auswirkungen der jeweiligen Coins auf die Umwelt und das Klima offenlegen. Im zweiten Schritt sollen dann verbindliche Nachhaltigkeitsregeln eingeführt werden.
Zuletzt aktualisiert am 17. Oktober 2023
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