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Nachdem der Bitcoin Spot ETF vergangenen Mittwoch nach jahrelangem Ringen endlich für insgesamt 11 Unternehmen genehmigt wurde, betonte SEC Chef Gary Gensler in seinem Statement, dass es sich dabei nicht um eine Genehmigung, geschweige denn eine Befürwortung des Bitcoins handele. Dass die SEC zur großen Jagd auf Kryptobörsen und Kryptowährungen geblasen hat, dürfte mittlerweile auch über die Grenzen des Kryptouniversums bekannt sein. Der „Endgegner“ der SEC im Kampf gegen den unregulierten Kryptomarkt dürfte momentan Ripple sein. Schon seit 2020 liegen die Plattform und die Regierungsbehörde miteinander im Clinch. Die Ripple Labs haben erst im Juli vergangenen Jahres einen bedeutenden Teilsieg gegen die Behörde eingefahren. Jetzt geht der Streit in die nächste Runde.
Die Strafverfolgung von Ripple geht weiter
Die SEC hat bei einem US-Bezirksgericht beantragt, dass eine Verfügung erlassen werden soll, mit der Ripple dazu verpflichtet wird, die Abschlüsse für die Jahre 2022 und 2023 vorzulegen sowie geschlossene Verträge über „institutionelle Verkäufe“. Letzter Punkt bezieht sich auf das Gerichtsurteil vom Juli 2023, in dem festgestellt wurde, dass es sich bei XRP nicht um ein Wertpapier handelt, wenn private Investoren den Coin kaufen. Anders sieht das bei institutionellen Investoren aus. Dieses Urteil wurde zwar von der Behörde angefochten, die Anfechtung wurde allerdings abgewiesen. Die SEC gab dem Unternehmen bis zum 17. Januar Zeit, auf die Verfügung zu antworten. Die Ripple Labs konterten zunächst ihrerseits mit einem Antrag, dass sie zwei Tage länger brauchen, um auf das Schreiben der SEC zu antworten.
Bereits im Jahr 2020 hat die SEC (wie oben erwähnt) Klage gegen Brad Garlinghouse (CEO von Ripple) und Chris Larsen (Vorstandsvorsitzender) eingereicht, wegen des „Verkauf von nicht registrierten Wertpapieren“ (in diesem Fall der native Toxen XRP) und Kursmanipulation. Dieses Verfahren wurde seitens der Behörde im Oktober 2023 eingestellt, nicht aber das gegen das Unternehmen selbst.
Die Verhandlung wird im April 2024 erwartet und beide werden mit harten Bandagen kämpfen. Ripple ist nicht das einzige Unternehmen, gegen das die SEC geklagt hat. Ebenso traf es unter anderem Coinbase und Binance. Kryptowährungen wie ADA (Cardano) SOL (Solana) wurden kurzerhand als Wertpapiere eingestuft. Stuart Alderoty, der Anwalt von Ripple, bezeichnete die SEC in einem Tweet als „außer Kontrolle geratene Regulierungsbehörde“.
Comm. Peirce is *spot* on. This long overdue approval comes only because the courts checked an out of control regulator. Gensler’s battle royal against crypto has turned the SEC into a caricature not to be trusted by the public, policy makers or judges. https://t.co/YupUECC6OA
— Stuart Alderoty (@s_alderoty) January 10, 2024
Auch die anderen Kryptounternehmen lassen sich die Behandlung durch die SEC nicht kampflos gefallen. Die Börse Coinbase hatte die SEC beispielsweise schriftlich dazu aufgefordert endlich Krypto-Regulierungsvorschriften zu formulieren – was von der Behörde abgelehnt wurde, da in ihren Augen das bestehende Wertpapierrecht ausreichen würde. Bei den Kryptowährungen wird der Howey Test angewendet, der stammt allerdings aus dem Jahr 1946 und da gab es ja bekanntlich noch keine Kryptowährungen.
Wie sieht es in Deutschland und der EU bezüglich Kryptoregulierung aus?
Während es in den USA das gesamte Krytpouniversum gegen die SEC heißt, ist es in unseren Breitengraden diesbezüglich erstaunlich ruhig. Das liegt daran, dass es in Deutschland bereits Maßnahmen zur Kryptoregulierung gibt und die EU als erste große Wirtschaftsregion diesbezüglich bereits nachgezogen ist. Der Fokus der EU liegt vor allem auf dem Thema Geldwäsche und will vor allem den Bereich streng regulieren, an dem Kryptos in FIAT-Währungen (also „normales“ Geld) umgetauscht werden. Denn es ist nun einmal so, dass gerade Kriminelle gerne ihre Geschäfte in Kryptos abwickeln, da sich die Zahlungen bislang nicht nachverfolgen lassen.
Außerdem sollen die Coins zukünftig klassifiziert werden. Dafür müssen die Plattformen der einzelnen Kryptowährungen zukünftig ein Whitepaper zur Verfügung stellen, in dem sie auf Punkte wie Technologie, Risiken und Rückgaberecht etc genauestens eingehen. Obendrein sollen Regeln eingeführt werden, die Manipulation und Missbrauch der Kryptomärkte verhindern sollen. Plattformen und Kryptobörsen sollen zukünftig den nationalen Überwachungsbehörden unterstehen, in Deutschland ist das die BaFin, in Österreich die Oesterreichische Nationalbank. Anonyme Zahlungen mit Kryptowährungen sollen verboten werden. Das Gesetz soll stufenweise in Kraft treten.
Die BaFin hat 2019 Kryptowährungen als Zahlungsmittel anerkannt. Seitdem unterliegen Kryptos in Deutschland dem Zahlungsaufsichtsgesetz beziehungsweise dem Kreditwirtschaftsgesetz und, was wohl das wichtigste ist, dem Geldwäschegesetz. Das ist ein Grund, warum BaFin lizenzierte Kryptobörsen so viel Wert auf den KYC-Prozess legen. Überdies gibt es in Deutschland seit Mai 2023 eine Kryptowertetransferverordnung, mit dem in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet werden, wenn sie Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptieren, bestimmte Maßnahmen gegen die Terrorismusfinanzierung und gegen Geldwäsche umzusetzen.
Zuletzt aktualisiert am 14. Januar 2024
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