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Der in New Jersey lebende William Green muss mit bis zu 5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 250.000 Dollar rechnen, weil er online Bitcoin im Wert von 2 Millionen Dollar online verkauft hat.
Das Justizministerium kennt keine Gnade
Am Mittwoch hat das US-Justizministerium einen 46-jährigen Mann aus New Jersey angeklagt, eine nicht lizenzierte Bitcoin-Börse zu leiten. William Green von Monmouth County New Jersey soll „Destination Bitcoin“ betrieben haben – eine Website, auf der User Fiat in Kryptowährung umwandeln konnten.
Laut des New Jersey Attorneys Office hat Green mehr als 2 Millionen Dollar in bar verarbeitet und die Gelder gegen eine Gebühr in Bitcoin umgewandelt. Das war nicht Greens erste Begegnung mit der Strafverfolgung. Zuvor wurde er im Februar 2019 wegen des Betriebs eines „nicht lizenzierten Geldübertragungsunternehmens“ angeklagt.
Das geltende US-Bundesgesetz schreibt vor, dass „jede Person, die ein Geldtransfergeschäft besitzt oder betreibt, das Geschäft beim Finanzminister zu registrieren hat“. In einer Pressemitteilung am Mittwoch erklärte die New Jersey Attorneys Office hierzu:
Green hat sich jedoch weder im eigenen Namen noch im Namen seines Unternehmens beim Finanzministerium der Vereinigten Staaten als Geldtransferunternehmen registriert.
Im Falle einer Verurteilung wird die Anklage mit einer Höchststrafe von 5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 250.000 US-Dollar belegt.
Green befindet sich in guter Gesellschaft
Green ist nicht der erste US-Bürger, der sich mit erheblichen Gefängnisstrafen und Bußgeldern für den Betrieb eines nicht lizenzierten Geldübertragungsunternehmens konfrontiert sieht. Am 9. April 2019 wurde der 22-jährige Jacob Burrell Campos zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er Bitcoin ohne Lizenz verkauft hatte. Campos bot seine Dienste über localbitcoin.com an und benutzte meist verschlüsselte Messaging-Anwendungen zur Kommunikation mit Kunden.
Ähnlich wie Green verkaufte Campos Bitcoin zu 5% über dem Devisenkassakurs und erhielt Zahlungen in bar. Campos hat es allerdings nicht nur versäumt, sich beim Financial Crimes Enforcement Network zu registrieren. Er hat auch auch zugegeben, dass er an seiner Börse keine Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und keine KYC-Prozesse („Know Your Customer“) einsetzt.
Textnachweis: bitcoinist
Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2019
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