Mietkaution übernehmen lassen: So funktioniert eine Mietbürgschaft


Jeder kennt das Problem: Ein neuer Umzug steht an, entweder durch einen Jobwechsel oder private Umstände, doch die finanziellen Mittel reichen einfach nicht aus, denn ein Umzug ist auch immer mit hohen Kosten verbunden, die viele Menschen nicht eben auf die schnelle aufbringen können. Als letzten Punkt ist es vor allem die Mietkaution, die meistens zwei Monate, manchmal sogar aber auch bis zu drei Monatsmieten ausmacht, die Mieter oftmals an ihre finanziellen Grenzen bringen.

Was also sollten Menschen machen, die eine Kaution nicht zahlen können, da sie das Geld für andere Anschaffungen brauchen?

Für Menschen, die momentan vor finanziellen Engpässen stehen und für die private Bürgen (mehr dazu weiter unten) nicht infrage kommen, für die ist eine Mietkautionsbürgschaft eine sowohl sinnvolle als auch kostengünstige Alternative. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Mietbürgschaft zusammengefasst und die besten Anbieter miteinander verglichen.

Was genau ist eine Kautionsbürgschaft?

Die Mietkautionsbürgschaft ist die gängigste Alternative zur Barkaution, in der Bargeld an den Vermieter übergeben wird als Absicherung gegen eventuelle Schäden oder Mietrückstände. Im Gegensatz zur Barkaution fließt bei einer Mietkautionsbürgschaft aber  kein Geld zwischen Mieter und Vermieter da die Bürgschaft in den meisten Fällen den Vermietern als Versicherung ausreicht.

Dies bedeutet, vereinfacht gesagt, dass eine dritte Partei im Schadensfall anstelle des Mieters gegenüber dem Vermieter haften würde. Der Mieter würde den Betrag anschließend an die Versicherung zurückzahlen.
  • Der Vorteil an einer Mitkaution ist die Tatsache, dass der Mieter die benötigte Geldsumme für die Kaution behalten kann. So kann der Umzug vollzogen werden, auch wenn es finanzielle Engpässe gibt.

Bei einer Kautionsbürgschaft bürgt in den meisten Fällen nicht die Bank, sondern eine Versicherung oder eine ähnliche Institution für Mietausfälle oder Schäden. Bei einer Kautionsbürgschaft handelt es sich in der Regel um eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft.

Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Vermieter sich sofort an den Bürgen wenden, ohne zuvor einen langen Rechtsweg gehen zu müssen, wie es bei anderen Bürgschaftsformen üblich ist. Die Forderungen des Vermieters können bei den Bürgen selbst dann durchgesetzt werden, wenn der Mieter das nötige Geld hat, die Schulden selbst zu begleichen.

Die Beträge variieren per Anbieter, man kann aber in der Regel mit einem Betrag von etwa etwa fünf Prozent der Barkaution rechnen. Hinzu können noch eventuelle Bearbeitungsgebühren berechnet werden – der Vergleich unter den Anbietern lohnt sich!

Was eine Kautionsbürgschaft nicht ist

Da viele Menschen einen falschen Eindruck von einer Kautionsbürgschaft haben, räumen wir in diesem Abschnitt mit den Missverständnissen über eine Kautionsbürgschaft auf.

  • Zuallererst muss festgehalten werden, dass es sich bei einer Kautionsbürgschaft nicht um einen Kredit handelt, da der Mieter kein Geld geliehen bekommt, sondern eben nur eine  Garantie, dass im Schadensfalle die Versicherung einspringt.  Gerade am Ende eines Mietvertrags kann es dazu kommen, dass der Vermieter seine Ansprüche auf Schadensersatz geltend macht. Wenn der Mieter zum Beispiel Kratzer am Boden hinterlassen hat, die Räume neu tapeziert werden müssen oder einfach nur Mietschulden offen sind, wird der Betrag von der Versicherung beglichen. Versicherungen, die eine Bürgschaft auf erste Anforderung anbieten, zahlen sofort an den Vermieter, während bei anderen Formen der Kautionsbürgschaft die Rechtmäßigkeit der Forderungen vor Auszahlung geprüft wird.
  • Dies führt direkt zum zweiten Missverständis: Bei einer Mietkautionsbürgschaft handelt es sich nicht um eine Versicherung. Das Geld wird zwar im Schadensfalle ausgezahlt, aber der Mieter muss diesen Betrag an die Versicherung zurückzahlen. Wie genau die Zahlungsbedingungen aussehen, hängt vom Anbieter ab und sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden. Es handelt sich demnach nicht um eine Versicherung im klassischen Sinne, sondern um eine Bürgschaft, die durch einen Versicherer bereitgestellt wird, für die gezahlten Beträge aber der Mieter grade stehen muss.
  • Viele Menschen denken, eine Mietkautionsbürgschaft sei sehr teuer, da die Versicherung bereit ist, mit teilweise hohen Summen in Vorkasse zu gehen. Dies stimmt aber nicht – eine Kautionsbürgschaft hilft Menschen, die z.B. Arbeitslose, die keinen Kredit bekommen können, dabei, für einen geringen Betrag eine hohe Kaution einzusparen. Bei den meisten Anbietern kann man von einem Zinssatz von rund 5 Prozent des Kautionsbetrags ausgehen, der jährlich gezahlt werden muss. Bei einem Betrag von 1000 Euro Kaution wären dies nur 50 Euro, die im Jahr bezahlt werden müssten, um die Kaution einzusparen.

Worauf sollte beim Abschluss einer Kautionsbürgschaft beachtet werden?

Es ist besonders wichtig darauf zu achten, was für eine Art von Bürgschaft abgeschlossen wird. Einige Mietkautionsversicherungen gehen generell eine Bürgschaft auf erste Anforderung ein, was im schlimmsten Fall sehr teuer für den Mieter werden kann, denn bei einer Bürgschaft auf erste Anforderung wird das Geld sofort an den Vermieter ausgezahlt, sobald dieser eine Forderung stellt.

Der Mieter muss abschließend das Geld an die Versicherung zurückzahlen, hat aber keine Möglichkeit Einwände bei der Auszahlung vorzubringen. Im Ernstfall kann dies also recht teuer werden: Nicht nur die regelmäßigen Versicherungsbeiträge müssen gezahlt werden, sondern auch die Kosten im Schadensfall, selbst wenn man sich als Mieter im Recht fühlt.

Tipp: Daher sollte unbedingt eine Kautionsbürgschaft abgeschlossen werden, die nicht sofort auf Forderung das Geld an den Vermieter auszahlt. Die meisten Vermieter werden sich auch mit einer regulären Bürgschaft zufriedengeben.

Wie wird eine Mietbürgschaft beendet

Eine Mietbürgschaft lässt sich auf verschiedene Arten beenden:

  • Von der Mieterseite gilt der Auszug aus der Wohnung in den meisten Fällen als eine Beendigung der Bürgschaft.
  • Natürlich wird die Bürgschaft aber erst dann aufgelöst, wenn von der Seite des Vermieters keine offenen Forderungen mehr an den Mieter bestehen, was oftmals mit der Ausstellung der letzten Nebenkostenabrechnung abgeschlossen ist.
Eine Mietbürgschaft gilt demnach dann als beendet, wenn der Mieter aus der Wohnung auszieht und es seitens des Vermieters auch keine offenen Forderungen mehr gibt. Wenn die Bürgschaft demnach hinfällig geworden ist, händigt der Vermieter die  Bürgschaftsurkunde  dem Mieter aus, der sie wiederum dem Bürgen zurückgibt, um das Bürgschaftsverhältnis zu kündigen.

Eine Mietbürgschaft ist demnach nur für ein bestimmtes Mietverhältnis gültig und nicht nach belieben auf andere Mitverhältnisse übertragen werden. Für ein neues Mietverhältnis muss eine neue Bürgschaft beantragt werden.

Eine Bürgschaft während eines bestehenden Mietverhältnis zu kündigen ist dagegen etwas komplizierter. Hier kommt es ganz darauf an, was vertraglich mit dem Bürgen und dem Vermieter vereinbart wurde. In der Regel ist es aber auch während eines bestehenden Mietverhältnisses möglich, die Bürgschaft zu kündigen. Dies wird aber im Regelfall nur dann geschehen, wenn dem Vermieter eine Art von Sicherheit gewährleistet wird – meist die Barkaution.

Alternativen zur Kautionsbürgschaft

Durch eine Bürgschaft nimmt der Bürge eine finanzielle Belastung auf sich, die es zu begleichen gilt, sollten dem Mieter hierzu die Mittel fehlen. Im Klartext heißt dies, dass falls der Mieter seine Miete, die Nebenkosten oder Schäden in der Wohnung nicht bezahlen kann, so  springt erst einmal der Bürge finanziell für ihn ein  und begleicht die Forderungen des Vermieters. Dies gibt dem Vermieter die nötige Sicherheit, anstatt einer Bargeldzahlung für die Kaution auch eine Bürgschaft zu akzeptieren.

Für eine Bürgschaft können viele Parteien einspringen. Am einfachsten und günstigsten ist es jedoch, wenn sich ein Bürge im Freundes- und Familienkreis findet. Wer aber hier nicht die passende Unterstützung findet, oder seinen Liebsten diese Belastung nicht auferlegen möchte, der kann anstatt unter Umständen auch eine Bankbürgschaft in Betracht ziehen.

PrivatpersonenbürgschaftBankbürgschaft

Privatpersonenbürgschaft

Wie der Name schon vermuten lässt, sind es bei einer Privatpersonenbürgschaft nicht Institutionen, sondern Privatpersonen, die als Bürgen auftreten. Sie nehmen damit das finanzielle Risiko auf sich für den Fall, dass der Mieter seine Miete oder die Nebenkosten nicht zahlen kann oder wenn unerwartete Schäden auftreten, die durch den Mieter verursacht wurden.

Private Personen gehen demnach bei einer Bürgschaft ein  hohes Risiko  ein. Diese Risiken sollten vor der Bürgschaft gut bedacht werden, vor allem da es bei Bürgschaften dieser Art meist um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt, von der in der Regel nach Vertragsabschluss nicht ohne weiteres zurückgetreten werden kann. Daher ist Vorsicht geboten bei Abschluss einer solch weitreichenden Bürgschaft.

Vorsicht ist ebenfalls geboten bei einer Bürgschaft auf Anforderung. Dies bedeutet nämlich, dass die Forderungen vom Vermieter wegen eventueller Mietschulden oder Schäden nicht zuerst geprüft werden müssen, sondern dass hier eine sofortige Zahlungspflicht aufseiten des Bürgen besteht. Auch wenn oftmals diese Forderungen gerichtlich nicht durchsetzbar sind, so erspart man sich als Bürge dennoch großen Ärger, wenn man ein Bürgschaftsverhältnis ohne diese Klauseln eingeht.

  • Zum Schluss lässt sich noch festhalten, dass nicht jeder Privatbürge werden kann, selbst wenn er bereit ist, ein gewisses finanzielles Risiko einzugehen. Denn um Bürge zu werden, bedarf es neben dem Mindestalter von 18 Jahren einer guten Bonität. Wer also finanziell nicht gut aufgestellt ist oder negative Einträge bei der Schufa hat, wird in der Regel nicht als Bürge akzeptiert.

Bankbürgschaft

Eine Bürgschaft der Bank ist relativ selten bei der Vermietung von Wohnräumen und wird öfter für gewerbliche Zwecke herangezogen. Bei dieser Art von Bürgschaft handelt es sich meist um eine selbstschuldnerische Bürgschaft.

Natürlich verpflichtet sich der Mieter hier, das Geld der Bank per Ratenzahlung und Zinsen über einen gegebenen Zeitraum wieder zurückzuzahlen. Der Preis ist hier in der Regel höher als bei einer Privatbürgschaft, da Freunde und Verwandte aus Hilfe einspringen, wohingegen das Ziel einer Bank daraus besteht, Profite zu generieren.

  • Um eine Bankbürgschaft abschließen zu können, prüft die Bank zudem die Kreditwürdigkeit des Mieters. Das bedeutet konkret, dass nicht jeder eine Bankbürgschaft abschließen kann.

Welche Anbieter gibt es für eine Kautionsbürgschaft?

Schauen wir uns nun die bekanntesten Anbieter für eine Mietkautionsbürgschaft im deutschsprachigen Raum an:

Kautel Mietkaution

Die Kautel Mietkaution bietet Kosten von 4,7 Prozent der Kautionssumme pro Jahr an und geht sogar bis zu Summen von satten 15.000 Euro in Bürgschaft. Weitere Fixkosten von 9,90 Euro müssen einmalig gezahlt werden. Die Mietkaution ist durch die R+V Versicherungen abgedeckt.

Kautionsfrei.de

Kautionsfrei bietet eine Kautionsbürgschaft mit integriertem Versicherungspaket an. Die Kosten belaufen sich auf 5,25% der Kaution pro Jahr, ohne Zusatzgebühr und bei einem Mindestbeitrag 50 Euro. Als Versicherungszusatz wird ein gratis Schlüsselnotdienst sowie Beitragsfreiheit bei Jobverlust geboten.

Kautionsfuchs

Wie Kautionsfrei.de bietet auch Kautionsfuchs einige Extras zur Bürgschaft. Mit Kosten von 4,5% der vom Vermieter verlangten Kautionssumme pro Jahr ist der Anbieter einer der günstigsten, wobei der Mindestsatz dennoch 50 Euro pro Jahr nicht unterschreitet.

Wer Hilfe beim Umzug benötigt, kriegt zusätzlich einen gratis Transporter für einen Tag sowie Lagerbox für einen Monat, für zum Beispiel die Lagerung der Möbel.

Deutsche Kautionskasse

Mit der Moneyfix® Mietkaution bietet die Deutsche Kautionskasse Kosten von 4,7% der Kautionssumme pro Jahr, dies aber ohne zusätzliche Gebühren und bei einem Mindestbeitrag von nur 25 Euro pro Jahr – perfekt für Menschen, die einen günstigen Mietvertrag haben. Die Deutsche Kautionskasse ist Marktführer und wohl den meisten durch diversen TV-Werbespots bereits ein Begriff.

SWK Bank

Die SWK Bank bietet mit Kosten von 3,99% der Kaution pro Jahr eine sehr günstige Kautionsbürgschaft an, bei der es zudem keine versteckte Kosten gibt. Jedoch muss ein Mindestjahresbeitrag von 50 Euro jährlich gezahlt werden.

Segura Direkt

Bei Kosten von bis zu 4,7% der zu errichtenden Kaution pro Jahr, keinen weiteren Kosten sowie einem Mindestbeitrag 50 Euro ist Sagura Direkt im Vergleich ein wenig teurer als die SWK-Bank. Dafür haben Kunden aber mehrere Möglichkeiten, zwischen mehreren Versicherungen als geeigneter Bürge zu wählen.

Basler Versicherung

Im Gegensatz zu Sagura Direkt, bietet die Basler Versicherung die gleichen Preise von 4,7% der verlangten Mietkaution pro Jahr an und dies ebenfalls ohne zusätzliche Kosten. Mit einem Mindestbeitrag von 45 Euro ist die Basler Versicherung sogar noch ein wenig günstiger als das Angebot von Sagura Direkt.

Fazit: Auf die Bedürfnisse kommt es an

Bei der Wahl des richtigen Anbieters kommt es zu allererst auf die  Bedürfnisse des Mieters  an.

  • Wer einen sehr günstigen Mietvertrag hat, sollte versuchen, den 25 Euro Mindestbeitrag der Deutschen Kautionskasse nicht oder nur gering zu überschreiten. Die Kautionsfuchs ist mit 4,5% ebenfalls als eine der günstigeren Alternativen einzustufen. Wer dem Vermieter eine höhere Sicherheit durch einen bekannten Namen zu vermitteln, ist bei Kautel oder auch Kautionsfrei.de bestens aufgehoben.
Alle vier Anbieter zeichnen sich durch ihr transparentes Angebot, der prompten Auszahlung im Schadensfall sowie den fairen Rückzahlungsmöglichkeiten, die den Mietern eingeräumt werden, aus und sind daher uneingeschränkt als Kautionsbürgen zu empfehlen.
Kautel MietkautionKautionsfrei.deKautionsfuchsDeutsche Kautionskasse
Kautel Kautionsfrei Kautionsfuchs Logo Deutsche Kautionskasse Logo
Jährliche Kosten der Kautionssumme4,7 Prozent5,25 Prozent4,5 Prozent4,7 Prozent
Jährlicher Mindestbetrag50 Euro50 Euro50 Euro25 Euro
Fixkosteneinmalig 9,90 Eurokeinekeinekeine
Maximale Bürgschaft15.000 Euro15.000 Euro9.000 Eurokeine
Versichert durchR + V VersicherungenR + V VersicherungenWürttembergische VersicherungMoneyfix®Mietkaution

Zu Kautel Mietkaution

Zu Kautionsfrei.de

Zu Kautionsfuchs

Zu Deutsche Kautionskasse

Zuletzt aktualisiert am 13. März 2020

Jeder Handel ist riskant. Keine Gewinngarantie. Jeglicher Inhalt unserer Webseite dient ausschließlich dem Zwecke der Information und stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Dies gilt sowohl für Assets, als auch für Produkte, Dienstleistungen und anderweitige Investments. Die Meinungen, welche auf dieser Seite kommuniziert werden, stellen keine Investment Beratung dar und unabhängiger finanzieller Rat sollte immer wenn möglich eingeholt werden.

Martin Schwarz Experte für Kryptowährungen

Martin, mit einem MSc. in Wirtschaftsinformatik und Fokus auf asymmetrischer Kryptographie und M2M-Kommunikation, ist seit 2015 in der Welt von Bitcoin und Kryptowährungen unterwegs. Schon mit 17 begann er mit dem Handel von Kryptowährungen und erwarb seinen ersten Bitcoin. Neben seinem Interesse an Kryptowährungen widmet er sich in seiner Freizeit Online-Casinos und Sportwetten, wo er mit 18 Blackjack-Strategien entwickelte und sogenannte Sure-Bets durchführte. Seine Expertise dokumentierte er frühzeitig als Autor zu Themen wie Kryptowährungen, Trading, Aktien, Casinos und Sportwetten, wodurch er heute als gefragter Experte und Autor mit über 10 Jahren Erfahrung gilt.

Zeige alle Posts von Martin Schwarz