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Keine neuen Regulierungen. So lautete der Tenor. Jetzt ist ein Dokument durchgesickert, das die Kryptowährungen als Vermögenswerte statt als Währungen einstufen könnte.
In dem Dokument steht, dass digitale Währungen „keine Merkmale von staatlichen Währungen“ aufweisen und deswegen als Vermögenswerte angesehen werden sollten. Das hätte zur Folge, dass die digitalen Währungen der Kapitalertragssteuer unterliegen könnten.
Bis zu 35 Prozent Steuern
Für den Steuerzahler könnten bis zu 35 Prozent Steuern anfallen:
Die Kapitalertragsteuer liegt […] zwischen 10 und 35 Prozent abhängig von der Art der Kapitaleinkünfte zzgl. Solidaritätszuschlag. Bspw. beläuft sich die Kapitalertragsteuer bei Dividenden auf 20 Prozent, bei Zinszahlungen 30 Prozent (sog. „Zinsabschlagsteuer“), bei Tafelgeschäften 35 Prozent. Bei Dividenden ist in Altfällen zu beachten, dass die Kapitalertragsteuer bereits mit Zufluss beim Anteilseigner abzuführen ist.
Geklärt werden müsste im Anschluss an eine Einstufung als Vermögenswerte auch die Höhe der Steuern und in welche Kategorie Zugewinne von Kryptowährungen fallen.
Kryptowährungen keine staatlichen Währungen
Klaas Knot, Präsident der „Nederlandsche Bank NV“, meinte:
Ich denke nicht, dass irgendeine der Kryptowährungen die drei Dinge erfüllt, die staatliche Währungen in einer Wirtschaft erfüllen.
Auch Christina Lagarde, geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds (IWF), nannte Kryptowährungen erst kürzlich „Krypto-Vermögenswerte“.
Würden Kryptowährungen als Vermögenswerte angesehen, würde das der Entscheidung des EuGHs aus 2015 entgegen stehen, die Bitcoin als „echtes Geld“ einstufte und sogar staatlichen Währungen „gleichsetzte“.
Es bleibt abzuwarten, zu welcher Entscheidung der G20 Gipfel kommt und ob Kryptowährungen als Vermögenswerte einzustufen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint ein sofortiges Handeln jedoch eher unwahrscheinlich.
Für den privaten Anleger wäre das wohl ein Horrorszenario, nachdem Kryptowährungen jahrelang nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei waren.
Wahrscheinlich folgen die digitalen Währungen aber dann den Regelungen von Wertpapieren. Auch Aktien waren bis 2009 für den privaten Anleger nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei. Wurden Aktien aber vor 2009 gekauft, galten diese zumindest bis heute als Altbestände und mussten nicht versteuert werden. Allerdings wurden diese Regelung jetzt für langfristig investierte Fondsanleger für Beträge über 100.000 € aufgehoben. Altbestände für Fonds gibt es nicht mehr und auch Gewinne aus früheren „Altbeständen“ müssen versteuert werden.
Regulierungen, Regulierungen, Regulierungen
Der Trend der Regulierungen hält damit weiter an und auch die Angst vor einer Überregulierung. Das Problem ist aber nicht, dass Kryptowährungen reguliert werden, sondern, wie diese reguliert werden.
Behörden und Komitees verkennen Kryptowährungen als Währungen. Dass diese nicht staatlichen Währungen gleichgesetzt werden können, ist verständlich. Dennoch dienen diese als Zahlungsmittel und digitale Währungen sind vor allem für den Online-Bereich mehr als nützlich.
Teile via cryptocomes, Image via pixabay, CC0
Zuletzt aktualisiert am 20. Mai 2018
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