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Krypto-Wallet-Anwender in Japan müssen möglicherweise ihre Identität preisgeben, da die führende Finanzbehörde des Landes ein Gesetz dafür ausarbeitet.
Die Financial Services Agency (FSA) gab am Montag bekannt, die Anbieter von Wallets für Kryptowährungen zu regulieren, so ItMedia. Die Entscheidung fiel während einer Sitzung der Studiengruppe für Kryptowährungen, nachdem Bedenken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgebracht wurden. Die Agentur untersuchte auch dringende Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz von Krypto-Wallets, die weiterhin hauptsächlich Cyberangriffen und Infrastrukturausfällen ausgesetzt sind.
Die FSA hat Details, wie und wann die neue Verordnung erscheinen wird, nicht bekannt gegeben. Man teilte jedoch mit, dass sie mit den von der GAFI geführten internationalen Standards zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung übereinstimmen werden. In einem kurzfristigen Szenario müssen sich Kryptowährungsbörsen, Wallet-Dienstleister und ICO-Unternehmen bei der FSA registrieren, damit diese ihre Geschäftstätigkeit in Japan fortsetzen dürfen.
Kategorisieren von Wallets
Im Zuge des Vorschlags zur Regulierung von Krypto-Wallets erwähnte die FSA auch, wie man die Wallet-Services nach ihren vordefinierten Standards kategorisieren kann. Die aktuellen Gesetze ziehen eine klare Grenze zwischen Unternehmen, die sich mit dem Kauf und Verkauf von Vermögenswerten befassen und solchen, die Vermögenswerte für Kunden verwalten und übertragen.
Derzeit handelt es sich bei den betroffenen Wallet-Unternehmen hauptsächlich um Krypto-Börsen, die die Vermögenswerte der Kunden aufbewahren, um eine reibungslose Liquidität während des Handels zu gewährleisten. Andererseits hält eine Wallet-Software oder ein Hardware-Wallet nicht unbedingt das Geld der Benutzer. Stattdessen ermöglichen diese den Benutzern, das volle Eigentum an ihren Krypto-Assets. Aber dennoch verwalten diese Zahlungsüberweisungen, was somit in den Zuständigkeitsbereich der FSA fallen könnte.
Die FSA-Sitzung, wie von ItMedia berichtet, konzentrierte sich diesmal nur auf Dienstleister – hauptsächlich Börsen und Krypto-Custodian-Dienste. Software-Wallet Entwickler und Hardware-Wallet Hersteller waren erstmal nicht Bestandteil der Diskussion.
Verletzung der Privatsphäre
Die ordnungsgemäße Durchsetzung des FSA-Gesetzes, das sogar die wesentlichen Wallet-Services umfassen kann, könnte dazu führen, dass diese Unternehmen bei jeder Transaktion von ihren Nutzern Identifizierungsanforderungen verlangen könnte.
Ein Krypto-Wallet bleibt dennoch ein eigens eröffnetes, selbstregulierendes Bankkonto. Ein Krypto-Nutzer benötigt keine Verwahrung durch Dritte, um seine digitalen Assets zu schützen. Stattdessen hält man private Wallet-Schlüssel, um den Besitz nachzuweisen.
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