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Der Sachverhalt ereignete sich im November 2016. Ein niederländischer Krypto-Trader versuchte, seine ersten 10 Bitcoins zu kaufen, zunächst mit der ING-Bank und später mit ABN Amro. Beide Banken lehnten die Transaktionen ab. Anschließend reichte er eine Beschwerde bei Kifid – Vermittler zwischen Unternehmen und Verbrauchern bei Beschwerden über Finanzprodukten und -dienstleistungen – ein.
Verhinderung von Betrug
Die Banken behaupteten, dass die Transaktionen des Traders aufgrund von Maßnahmen abgelehnt wurden, die einen Betrug verhindern sollten. Der aufgebrachte Krypto-Trader argumentierte, dass die Beiden Banken Betrugsbehauptungen lediglich vorschieben würden, das sei nicht der wahre Grund gewesen, wieso die Transaktionen verhindert wurden. Der Mann warf den Banken vor, dass sein Konto aus kommerziellen Gründen eingefroren und gesperrt wurde, was als Betrugsbekämpfungsmaßnahme verschleiert wurde. ING und ABN Amro haben diesen Vorwurf dementiert und zurückgewiesen.
43.220€ – Entgangener Gewinn
Der potentielle Krypto-Trader reichte eine Schadensersatz-Forderung über 43.220 € ein. Die Zahl ergibt sich aus versäumten Gewinnen, die er erzielt hätte, wenn er zehn Bitcoins für 330€ eingekauft und für 2.500 € verkauft hätte. Die Kifid-Entscheidung vom letzten Monat besagt, dass die Fähigkeit des Traders und der verhinderte Einkauf nicht relevant waren. Selbst wenn sich die Banken weigern, eine Dienstleistung zu erbringen, ist es nicht ihre Aufgabe, ihre Kunden für entgangene Gewinne zu entschädigen. Außerdem habe der Beschwerdeführer nicht nachgewiesen, dass der Erwerb von Bitcoin durch die Handlungen der Banken unmöglich geworden sei: Er hätte nämlich versuchen können, mit einer anderen Bank zu arbeiten.
Eigenes Versagen
Sowohl ING als auch ABN behaupteten, dass er die zehn Bitcoins hätte kaufen können – nachdem die Konto-Sperre aufgehoben wurde. Beide behaupteten, dass die Freigabe des Kontos aus Sicherheitsgründen verzögert wurde und dass der Kunde seine Konto-Einstellungen so verändert hatte, dass ein telefonischer Kontakt unmöglich war. Letzten Endes stellte das Urteil fest, dass der potentielle Bitcoin-Trader nur sich selbst die Schuld dafür geben kann, dass er die zehn Bitcoins nicht gekauft und keinen Gewinn erzielt hat.
Quelle: bitcoinmagazine, Photo by Claire Anderson on Unsplash, CC0
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