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Im Vergleich zum 7. Dezember 2017 sind die Verluste beim Bitcoin immer noch riesig. Wer spät in die Kryptowährung eingestiegen ist, hat sein Krypto-Portfolio tief in die roten Zahlen getrieben. Eine sicher bittere Erfahrung. Anleger, die Positionen bereits 2017 liquidiert haben, durften sich über satte Gewinne freuen. Es war immer wieder zu lesen, dass Kryptowährungen schlaue Investoren zu Millionären gemacht haben. Je stärker digitale Währungen als Anlage- und Spekulationsobjekt in den Fokus rücken, um so wichtiger werden einige Fragen.
Es handelt sich um kein offizielles Zahlungsmittel, Gewinne sind aber durchaus auch für das Finanzamt interessant. Wer aus seinem Engagement in Kryptowährungen einen Ertrag erzielt, muss darauf Steuern zahlen. Dieser Grundsatz gilt für alle Anleger in Deutschland. Die Frage ist am Ende, wie genau das Investment zu versteuern ist.
Veräußerungsgewinn versus Kapitalertrag
Kryptowährungen sind keine Idee, die erst 2017 entstanden ist, es gibt sie schon wesentlich länger. Allerdings hat im vergangenen Jahr der Hype so richtig eingeschlagen. Prinzipiell können Anleger inzwischen verschiedene Ansätze im Handel mit den Digitalwährungen verfolgen.
Auf der einen Seite steht der Kauf einzelner Währungseinheiten. Nach wie vor sind hierfür Krypto-Börsen und Tauschbörsen die wesentlichen Anlaufpunkte. Am Mining werden Trader eher untergeordnet interessiert sein. Der zweite Weg führt über indirekte Investitionen. Es geht um Derivate, welche seitens Brokern wie Plus500 oder eToro und IQ Option angeboten werden. Welche Plattform hier am ehesten Potenzial hat, spielt gerade keine Rolle und kann unter anderem auf Forexbroker.de nachgelesen werden.
Wichtig ist, dass die Gewinne aus beiden Ansätzen jeweils unterschiedlich besteuert werden. Es handelt sich um Veräußerungsgewinne und Kapitalerträge. Wie sehen die Regeln in der Praxis aus?
Kapitalerträge über CFDs oder Fonds
Broker haben das Potenzial der Kryptowährungen recht früh erkannt. Mittlerweile sind viele CFD Broker dazu übergegangen, Differenzkontrakte auch für das Segment der Kryptowährungen anzubieten. Trader profitieren hier von der Gelegenheit, in Bullen- und Bärenmärkten einen Gewinn einzufahren.
Parallel entwickelt sich die Sparte der Krypto Fonds zunehmend weiter. Aktuell wird intensiv die Möglichkeit verfolgt, ETFs aufzulegen. Aber: Mit dem Kryptomarkt lässt sich auch indirekt Geld verdienen – durch Blockchain ETFs. Erträge aus diesem Segment fallen in die Kapitalerträge. Letztere unterliegen bekanntlich der Abgeltungssteuer (Soli und Kirchensteuer werden zusätzlich erhoben) in Höhe von 25 Prozent.
BTC & Co. verkaufen: Veräußerungsgewinne
Wo Kryptocoins tatsächlich besessen werden, weichen die Grundlagen in der Besteuerung ab. Es handelt sich hierbei um Veräußerungsgewinne und Verluste. Bedeutet: Wer BTC kauft und diese nach weniger als 12 Monaten wieder verkauft, fällt in diese Kategorie. Wird diese Frist überschritten, also BTC und Co. nach mehr als einem Jahr verkauft, entfällt die Besteuerung basierend auf der Spekulationsfrist.
Das Thema Mining in der Steuer
Kryptocoins handeln ist eine Sache. Aus Sicht des Finanzamts fällt das Mining in eine besondere Kategorie. Einkünfte, die als Miner in Deutschland erzielt werden, fallen nicht unter die Kapitalerträge, sondern gehören – so die Ansicht der Juristen – zu den Einkommen aus einem Gewerbebetrieb. Diese Tatsache ist in mehrfacher Hinsicht relevant, etwa in Bezug auf Kosten fürs Mining (Hardware und Strom) sowie den Aspekt, das Gewerbesteuer – zumindest in der Theorie – zum Thema werden kann. Allerdings haben Miner in Deutschland (aufgrund der Stromkosten) nicht den besten Stand.
Fakt ist, dass Einnahmen aus Kryptowährungen in Deutschland steuerpflichtig sind. Zur Herausforderung wird allerdings der Nachweis. Broker stellen hierfür Bescheinigungen und Nachweise aus. Bei den einschlägig bekannten Handelsplätzen sieht dies schnell ganz anders aus, was den einzelnen Trader durchaus vor erhebliche Herausforderungen stellen kann.
Zuletzt aktualisiert am 11. Dezember 2018
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