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Die Financial Action Task Force (FATF) – eine zwischenstaatliche Organisation, die für Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegründet wurde – setzt noch konsequenter auf die Regulierung und Überwachung von Dienstleistungssanbietern für digitale Vermögenswerte.
Konkret hat die FATF schon an einer Interpretationsnote gearbeitet. Diese definiert, wie die FATF-Standards auf Aktivitäten oder Operationen mit virtuellen Assets anzuwenden sind. Seit geraumer Zeit steht im Mittelpunkt der Diskussion die Idee, dass Kryptowährungen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verwendet werden – obwohl viele, wie Bitcoin (BTC), über einen Distributed Ledger verfügen. Ermittler haben dadurch die Möglichkeit Transaktionen zu verfolgen, die nicht verändert oder gelöscht werden können. Die Interpretationsnote besagt, dass Länder virtuelle Vermögenswerte als „Eigentum“, „Ertrag“, „Fonds“, „Fonds oder andere Vermögenswerte“ oder andere „entsprechende Werte“ definieren sollten.
Länder müssen die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aus der Tätigkeit virtueller Vermögenswerte identifizieren, bewerten und verstehen können.
Virtual Asset Service Providers (VASPs), so die FATF, sollten angemessen reguliert und überwacht werden. (Oder, mit anderen Worten, kontrolliert.)
Die Länder sollten sicherstellen, dass die VASPs der Begünstigten die erforderlichen Herkunftsinformationen sowie die genauen Informationen der Begünstigten über virtuelle Vermögensübertragungen erhalten und aufbewahren. Auf Anfrage sollen diese den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden, heißt es in der Auslegungsnote.
Gleichzeitig gibt es eine Reihe abschreckender Sanktionen, unabhängig davon, ob es sich um strafrechtliche, zivilrechtliche oder administrative Sanktionen handelt, die für den Umgang mit VASPs zur Verfügung stehen.
Bildnachweis: pixabay, CC0 Textnachweis: bitcoinist
Zuletzt aktualisiert am 25. März 2019
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