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Dass man manchmal die AGB’s doch besser durchlesen sollte, beweist der Fall der Krypto App Bison, die sich mit einer Änderung einen veritablen Shitstorm in der Kryptocommunity eingefangen hat. Schon im September vergangenen Jahres schickte die App der Stuttgarter Börse die neuen AGB’s an ihre Kunden. Wer sich diese durchlas, dürfte über den Punkt gestolpert sein, dass Bison es zwar ermöglichen will, dass die Nutzer ihre Coins, sprich Ethereum, zwar staken können, aber erstmal keine Rewards ausgeschüttet werden. Nachdem Blocktrainer kritisch auf X nachgefragt hatte, antwortete Bison X, dass man den neuen AGB ja nicht zustimmen müsste. Diese Möglichkeit hatten allerdings anscheinend nur Bestandskunden. Sowohl zu der Frage, ob Bison die Rewards selbst einstreicht und ob die Möglichkeit, den AGB nicht zuzustimmen, auch für Neukunden gilt, gab es keine Antwort.
Hey @bisonapp / @uspankowski,
stimmt das, dass ihr eure User zwingt, dem Staking ihrer eigenen #Kryptowährungen zuzustimmen und das Geld selbst zu behalten🧐?Sicher nur ein Fehler, right…RIGHT?
Wir bitten um ein Statement 👀.https://t.co/086ohVuhow
— Blocktrainer (@blocktrainer) September 19, 2023
In den AGB’s steht lediglich „Du weist uns schon jetzt an, Treuhandvermögen in Höhe der Rewards zu entnehmen und damit die Infrastruktur für das Staking und die Verwahrung auszubauen und zu unterhalten.“ Quelle: bisonapp.com
Warum die Aufregung?
In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Kryptobörsen mit dem Geld ihrer Kunden im Hintergrund gearbeitet haben – und dass Gelder verloren gingen. Einer der spektakulärsten Fälle in der jüngsten Vergangenheit war vermutlich FTX. Das Schwesterunternehmen Alameda Research bekam durch eine Hintertür Zugriff auf die Kundengelder der damals drittgrößten Kryptobörse der Welt und wettete damit auf andere Kryptowährungen. Dann gibt es noch das sogenannte Slashing, bei dem sich „böswillige Akteure“ Zugriff auf die gestakten Coins verschaffen und diese auf Nimmer-Wiedersehen verschwinden lassen. Dazu besteht die Gefahr, vor der vermutlich alle Kryptobörsen stehen, nämlich, dass sie gehackt werden, so wie das bei Mt. Gox der Fall war. Einige Besorgnisse versucht Bison auszuräumen, denn ganz aus dem Weg räumen lassen sich alle Risiken nicht. Gegen Hacking Angriffe und Diebstähle ist das Unternehmen versichert, ebenso gibt es eine Slashingversicherung. In einem Blogbeitrag von Bison heißt es, dass das Staking für Kunden ab 2024 verfügbar sein soll. Bis jetzt ist das Feature allerdings noch nicht zu finden. Bei der Bison App handelt es sich um ein Produkt der Börse Stuttgart. Die Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH, die hinter der App steht, hat sogar eine BaFin Lizenz.
Staking – wie Zinsen nur anders
Beim Staking stellen die Inhaber ihre Coins dem Netzwerk zur Verfügung, um Transaktionen zu validieren und um das Netzwerk sicherer zu machen. Anders als beim Proof-of-Work Konsensmechanismus, bei dem die Miner komplizierte algorithmische Rechenaufgaben lösen müssen, um zum Zug zu kommen, werden beim Proof-of-Stake Konsensmechanismus die Validierer per Zufallsgenerator ausgewählt. Bei manchen Kryptowährungen muss man eine bestimmte Menge an Coins in dem entsprechenden Staking Contract sperren. Bei Ethereum sind es beispielsweise 32 ETH, was beim aktuellen Kurs Token einem Wert von 80.000 US-Dollar entspricht. Bei einer Krypto Trading Plattform ist das Staking meist auch mit einer geringeren Menge an Coins möglich, da solche Plattformen, zu denen auch Bison gehört, in der Regel mit eigenen Validatorensets arbeiten. Das heißt, der Anbieter, in diesem Fall Bison, sammelt die Coins der Anleger und zahlt diese in einen Staking Contract ein. Die Nutzer können in der Regel sofort am Staking teilnehmen und bekommen regelmäßig ihre Rewards ausgeschüttet. Wann allerdings das Staking mit Kleinstbeträgen bei Bison genau startet, ist bis jetzt offen.
Zuletzt aktualisiert am 2. September 2024
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