Krypto-Firmen in Deutschland brauchen eine BaFin-Lizenz

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Deutsche Krypto-Firmen benötigen künftig eine BaFin-Lizenz. Kryptoderivate fallen zwar nicht darunter, sie sind aber weiterhin der derzeitigen Einschränkung der ESMA unterworfen.

In Deutschland tätige Kryptounternehmen müssen möglicherweise bis Ende 2019 mit Inkrafttreten der neuen Anti-Geldwäsche-Vorschriften (Anti-Money-Laundering, AML) eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Die Regeln entspringen der fünften Geldwäscherichtlinie (AMD 5). Darin enthalten ist eine umfassende Definition von Krypto-Assets, diese werden als „Finanzinstrumente“ definiert.

Eine derart weit gefasste Definition von Finanzinstrumenten geht über Kryptowährungen hinaus und umfasst viele damit verbundene Vermögenswerte, einschließlich Sicherheitstoken.

Derivate, die sich auf Krypto-Assets beziehen, fallen zwar nicht darunter. Allerdings unterliegen sie weiterhin den derzeitigen Einschränkungen der ESMA und allen zukünftigen Vorschlägen der BaFin bezüglich des Verkaufs dieser Instrumente an Kleinanleger.

Die deutschen Behörden wollen die Krypto-Regulation nun verstärken, indem sie die EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche in die nationalen Gesetze integrieren.

Die im Juni 2018 veröffentlichte AMLD5 ist eine europaweite Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche. Mitgliedstaaten müssen sie bis Januar 2020 in nationales Recht umsetzen. Die Gesetzgebung ist bemerkenswert, denn: Sie stellt den ersten Versuch der EU dar, Kryptowährungs-Aktivitäten auf EU-Ebene ausdrücklich zu regeln.

Strengere AML-Regeln für Krypto-Plattformen

Erstmals werden Krypto-Börsen und Anbieter von Depotbanken bei den EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche einbezogen. Das Gesetz schreibt Registrierungs- und Sorgfaltspflichten vor. Durch diese sind Betreiber angehalten, die Identität ihrer Trader offenzulegen und verdächtige Aktivitäten zu melden.

Die Situation weltweit ist allerdings irritierend. Die Branche drängt in großen Schritten nach vorne, doch die Regulierungsbehörden kommen kaum hinterher.

Mehrere Länder erwägen diese Ausweitung der AML-Vorschriften auf Krypto-Aktivitäten und beobachten den Vorstoß der EU genau. Dass jedes Land seinen eigenen Regulierungsansatz verfolgt, passt allerdings nicht zu einer Kryptowährung wie Bitcoin, die sich um Nationen nicht kümmert und grenzenlos funktioniert.

Japan begrüßt Kryptowährungen, China verhält sich diesbezüglich widersprüchlich, USA und Europa wirken zögerlich. Dies könnte in Zukunft zur eigentlichen Herausforderung der Branche werden.

Zuletzt aktualisiert am 25. Juli 2019

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Martin SchwarzExperte für Kryptowährungen

Martin, mit einem MSc. in Wirtschaftsinformatik und Fokus auf asymmetrischer Kryptographie und M2M-Kommunikation, ist seit 2015 in der Welt von Bitcoin und Kryptowährungen unterwegs. Schon mit 17 begann er mit dem Handel von Kryptowährungen und erwarb seinen ersten Bitcoin. Neben seinem Interesse an Kryptowährungen widmet er sich in seiner Freizeit Online-Casinos und Sportwetten, wo er mit 18 Blackjack-Strategien entwickelte und sogenannte Sure-Bets durchführte. Seine Expertise dokumentierte er frühzeitig als Autor zu Themen wie Kryptowährungen, Trading, Aktien, Casinos und Sportwetten, wodurch er heute als gefragter Experte und Autor mit über 10 Jahren Erfahrung gilt.

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