Bitcoin und Steuern: Welche Gesetzte gibt es zur Besteuerung von Kryptos in Deutschland?


Kryptowährungen haben sich in den letzten Jahren zu einer der beliebtesten Vermögensklassen überhaupt entwickelt. Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Co. sind von den Trading-Plattformen dieser Welt nicht mehr wegzudenken.

Während sich die Nutzung von Kryptowährungen bisher kaum durchgesetzt hat, werden sie von interessierten Investoren aus aller Welt als Anlage- und Spekulationsobjekt gesehen. Die hohe Volatilität von Kryptowährungen birgt hohes Risiko, bringt allerdings für risikofreudige Trader auch die Möglichkeit auf höhere Renditen als in anderen Anlageklassen.

Wer mit Kryptowährungen Gewinne erzielt und diese durch Verkauf auch realisieren möchte, der stößt auf das Thema Bitcoin und Steuern. Wie sind Gewinne aus Bitcoin und Co. steuerlich zu betrachten? Müssen diese gemeldet und versteuert werden? Und wenn ja, wie geht das? Wie hoch sind Steuern auf Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen?

Jede Menge spannender und wichtiger Fragen, die wir in diesem Beitrag nach der Reihe beantworten werden. Hier erfährst du alles, was du über das Thema Bitcoin und Steuern in Deutschland wissen musst.

Müssen Gewinne aus dem Halten von Bitcoin & Co etc. versteuert werden?

 Ja, müssen sie. . Bitcoin Gewinne müssen versteuert werden. Die große Frage sei gleich zu Beginn einmal beantwortet. Wer mit Bitcoin und weiteren Kryptowährungen Gewinne gemacht und realisiert hat, spricht diese zu einem höheren Preis veräußert als angeschafft, muss diese Gewinne versteuern, sofern der Kauf und Verkauf weniger als ein Kalenderjahr auseinanderliegen.
Dann nämlich gilt das Geschäft als Spekulationsgeschäft, und die Spekulationssteuer kommt zur Anwendung.

Wer das Thema Bitcoin und Steuern verstehen möchte, der muss den rechtlichen Begriff des privaten Veräußerungsgeschäfts kennen:

  • Denn während die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Anleihen als Kapitalertrag gelten und folglich unter die Abgeltungssteuer fallen,
  • werden Geschäfte mit Kryptowährungen rechtlich als private Veräußerungsgeschäfte eingestuft.

Damit werden der Kauf und Verkauf von Kryptowährung Bitcoin prinzipiell behandelt wie Erwerb und Veräußerung weiterer Wertgegenstände, wie z.B. Uhren, Antiquitäten, Briefmarken etc. Die rechtliche Grundlage für die Versteuerung von Kryptowährungen ist in Deutschland §23 Abs. 1 Nr. 2 im EStG (Einkommensteuergesetz).

Wichtige Aspekte der Veräußerung

Für ein näheres Verständnis der anzuwendenden Steuerregeln auf Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin müssen drei wichtige Aspekte der Veräußerung näher betrachtet werden:

  1. Was ist genau als Veräußerung zu verstehen?
  2. Wann hat die Veräußerung stattgefunden?
  3. Welchen Kurs hat die Kryptowährung zum Zeitpunkt der Veräußerung?

Liegt tatsächlich eine Veräußerung vor?

Eine Veräußerung hat etwa dann stattgefunden, wenn man als Anleger Bitcoin auf einer Handelsplattform erworben hat und auf dieser Plattform anschließend wieder eine Veräußerung durchführt. Das ist nur logisch und klar.

Weniger klar ist vermutlich, dass auch der Einsatz von Bitcoin oder sonstigen Kryptowährung als Zahlungsmittel zur Anschaffung bzw. Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen als eine Veräußerung einzustufen ist. Das heißt also auch, dass ein Transfer von Bitcoin aus deiner Bitcoin-Wallet an eine andere Wallet-Adresse als eine Veräußerung dieser Währung einzustufen ist.

Zeitpunkt der Veräußerung

Der Zeitpunkt der Veräußerung der Kryptowährungen ist deswegen von Belangen, weil § 23 Absatz 1 Nr. 2 EStG vorsieht, dass eine Einstufung als privates Veräußerungsgeschäft nur dann vorliegt, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung  „nicht mehr als ein Jahr“  vergangen ist. Wenn dies der Fall ist, müssen die Gewinne versteuert werden.

Tipp: Liegt mehr als ein Jahr zwischen dem Zeitpunkt von Anschaffung und Veräußerung sind entstehende Gewinn also vollkommen steuerfrei.

Bei der Feststellung des Zeitraumes ist noch die Bewertungsmethode zu beachten, mit der wir uns gleich näher beschäftigen.

Zu welchem Kurs wird veräußert

Natürlich ist auch wichtig, zu welchem Kurs die Kryptowährung wieder veräußert wurde. Schlichtweg aufgrund der Frage, ob du einen Gewinn oder einen Verlust durch die Veräußerung realisiert hast. Im Falle eines Verlustes bei Veräußerung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung kannst du diesen als Spekulationsverlust anrechnen bzw. mit Spekulationsgewinnen gegenrechnen lassen.

Welche Steuer und welcher Steuersatz kommen zur Anwendung? Zwar wäre man versucht, von der „Spekulationssteuer“ zu sprechen. Tatsächlich gibt es diesen Begriff rein steuerrechtlich allerdings gar nicht.

Da bei Veräußerungsgewinnen innerhalb eines Jahres eine Einstufung als privates Geschäft gemäß EStG erfolgt, ist es konkret die Einkommensteuer, welche auf solche Gewinne anzuwenden ist. Wie du bestimmt weißt, gibt es in Deutschland eine progressive Einkommensteuer, sprich der anzuwendende Steuersatz steigt innerhalb einzelner Einkommensklassen mit höherem Einkommen bis zu einem Spitzensteuersatz von 45% für jeden zu versteuernden Euro über einem steuerbaren Einkommen von 260.533 Euro.

Welcher Steuersatz also auf deine Krypto-Gewinne zur Anwendung kommt, hängt davon ab, wie hoch das steuerbare Einkommen allgemein ist und in welche Steuerklasse du fällst.

Konkret müssen Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sofern innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert, in der persönlichen Steuererklärung  unter den sonstigen Einkommen  deklariert und ausgewiesen werden.

Die Bedeutung der Bewertungsmethode – FIFO oder LIFO?

Falls du bisher noch keine Erfahrungen mit Buchhaltung und Rechnungslegung hast, dann bist du womöglich noch nicht den Abkürzungen FIFO und LIFO begegnet. Dabei handelt es sich um die Abkürzungen für die zwei gängigsten Bewertungsverfahren in der Rechnungslegung. Ein Bewertungsverfahren wird allgemein verwendet, um vorhandene Bestände zu einem Stichtag bei Vorliegen mehrerer Anschaffungen und Veräußerungen desselben Vermögenswerts zu bewerten.

Zwar ist dies bei digitalen Werten wie Kryptowährungen etwas schwieriger zu veranschaulichen als beispielsweise bei Nägeln in einem Baumarkt. Das Prinzip ist aber das gleiche.

Wenn du zu 3 Zeitpunkten Bitcoin angeschafft hast – natürlich zu unterschiedlichen Kursen – und dann eine Veräußerung durchführst, ist die Frage „Welche Bitcoin hast du nun verkauft?“ Jene aus der ersten Anschaffung, aus der zweiten oder aus der letzten Anschaffung?

First-In-First-Out

Beim Bewertungsverfahren First-In-First-Out (FIFO) gilt, dass zuerst die ältesten Bitcoin (bzw. jeweilige Kryptowährung), also jene vom am längsten zurückliegenden Anschaffungszeitpunkt, veräußert wurden. Wenn du also zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten eingekauft hast, musst du bei einer Veräußerung zunächst davon ausgehen, dass die beim ersten Anschaffungszeitpunkt gekauften Bitcoin veräußert wurden usw.

Last-In-First-Out

Beim Bewertungsverfahren Last-In-First-Out (LIFO) gilt, dass zuerst die neuesten Bitcoin bzw. jeweilige Kryptowährungen, die zum letzten Anschaffungszeitpunkt gekauft wurden, veräußert wurden. Wenn du also zu ddrei unterschiedlichen Zeitpunkten Bitcoin eingekauft hast und dann eine Veräußerung von Bitcoin durchführst, ist davon auszugehen, dass du zunächst die zuletzt gekauften Bitcoin veräußerst usw.

Beispiel einer FIFO- und LIFO-Bewertung

Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 EStG gilt für Fremdwährungbeträge und gemäß einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az: 13 V13100/19) auch für Kryptowährungen die gleiche Handhabe: die FIFO-Methode ist hierfür eigentlich verpflichtend einzusetzen. Allerdings haben sich durch die Einführung der Abgeltungssteuer insofern Änderungen ergeben, als dass diese nicht mehr ausdrücklich geregelt ist. Dennoch gilt der allgemeine Konsens, dass bei der Versteuerung von Krypto-Gewinnen die FIFO-Methode verwendet werden sollte, weil sie sich bei Finanzämtern die höchste Akzeptanz findet.

Beispiel: Bewertung mit FIFO- vs. LIFO-Verfahren

Veranschaulichen wir an einem einfachen Beispiel, wie das FIFO-Verfahren funktioniert:

  • Angenommen, du kaufst am 1.9 2018 0,1 BTC um 700 €.
  • Am 10.10.2018 kaufst du 0,1 BTC um 750 € und am 20.11.2018 0,1 BTC um 800 €.
  • Am 1.6.2019 verkaufst du 0,15 BTC um 1450 €.

Der Veräußerungszeitpunkt ist innerhalb eines Jahres aller Anschaffungen, folglich ist ein erzielter Veräußerungsgewinn zu versteuern.

  • Die 0,5 veräußerten BTC werden gemäß FIFO mit einmal 750 € + 0,5*800 € = 1150 € Anschaffungskosten bewertet. 1450 € minus 1150 € = 300 € Gewinn entstehen, also hast du 300 Euro Veräußerungsgewinn, der zu versteuern ist.
  • Bei der LIFO-Methode würde das Ergebnis natürlich anders aussehen. Hier würden einmal 0,1 BTC zum Wert von 800 € + 375 € (= 0,5*750 €) herangezogen werden, um die veräußerten 0,15 BTC zu bewerten. Folglich ergibt sich der zu versteuernde Gewinn aus 1450 € – 1175 € = 275 €.

Wir raten dir jedenfalls ausdrücklich dazu, die  FIFO-Methode  anzuwenden. Grundsätzlich steht dir allerdings offen, ob du die FIFO- oder die LIFO-Methode verwendest. Wichtig ist allerdings, dass du das einmal in deiner Einkommenssteuererklärung gewählte Verfahren beibehalten musst und nicht mehr verändern kannst. Überlege dir also sorgfältig, welches Verfahren du verwendenden möchtest.

Führe Genaue Aufzeichnungen aller Krypto-Transaktionen

Der Handel mit Kryptowährungen unterliegt einem sehr dynamischen Marktumfeld und hoher Volatilität – nicht immer sind Trading-Entscheidungen von kühler Logik geprägt, sondern Emotionen wie FOMO. Umso wichtiger ist, als raffinierter Krypto-Investor von Anfang an Sorge zu tragen, dass jeder einzelne Kauf und Verkauf von Bitcoin und Co aufgezeichnet wird und auffindbar bleibt.

  • Wie die Vorschriften zum FIFO-Verfahren zeigen, wirst du diese nur mit präziser und lückenloser Dokumentation erhalten können. Viele Krypto-Trader kaufen und verkaufen kleine Mengen von Kryptowährungen alle paar Wochen oder gar Tage, meist in relativ beliebigen Mengen.
  • Bei der Abrechnung steht dann eine Fülle von Transaktionen auf der Liste zu verschiedenen Daten mit unterschiedlichen Preisen und Mengen. Diese gegeneinander abzurechnen und kühlen Kopf zu bewahren wird zu einer Herkulesaufgabe.
  • Bei der Dokumentation kann natürlich auch die Auswahl eines benutzerfreundlichen und vorausdenkenden Krypto-Exchanges helfen. Bei eToro kann man beispielsweise im Portfolio der jeweiligen Kryptowährung jede einzelne vergangene Transaktion einsehen und so auch nachträglich händisch oder manuell dokumentieren. Noch besser wäre natürlich eine einfache Export-Funktion, eine solche Funktion ist aktuell allerdings nur bei den wenigsten der großen Krypto-Exchanges wirklich implementiert worden.

Wie auch immer du die Transaktionen nachvollziehbar dokumentierst, du machst das, damit du dem Finanzamt mit einer Einkommensteuererklärung (ESt-Erklärung) eine saubere und ausführliche Dokumentation vorlegen kannst.

Ansonsten kann das Finanzamt nämlich ziemlich unangenehm werden und dir im schlimmsten Fall eine absichtliche Steuerhinterziehung unterstellen.

Am besten also gleich von Beginn an mit sauberer Dokumentation arbeiten. Wenn es dafür schon zu spät ist, dann logge dich bei nächster Gelegenheit in deine Exchange-Konten ein und dokumentiere alle einsehbaren Transaktionen. Gleiches gilt für deine sonstigen Krypto-Wallets. Auch hier müssen Anschaffungen, Veräußerungen mit Mengen, Betrag und Datum festgehalten werden.

600 Euro Steuerfreibetrag, Verlustvortrag und weitere private Veräußerungsgeschäfte

Einige Details müssen noch zur Besteuerung von Gewinnen aus der Anschaffung und Veräußerung von Kryptowährungen angemerkt werden:

  • Werden die Geschäfte innerhalb eines Jahres abgewickelt, so kommt ein Steuerfreibetrag von 600 Euro zur Anwendung, wobei diese allgemein für alle durchgeführten privaten Veräußerungsgeschäfte insgesamt gilt.
  • Zudem können ebenfalls innerhalb eines Jahres zwischen Zeitpunkt von Anschaffung und Veräußerung eingetretene Verluste mit erzielten Gewinnen gegengerechnet werden. Damit kann sich also der tatsächlich zu versteuernde Betrag wieder reduzieren.

Es ist immer zu beachten, dass bei der Einkommensteuererklärung alle diese Transaktionen mit allen anderen privaten Veräußerungsgeschäften gemeinsam deklariert und verrechnet werden – alle werden Sie  als sonstige Einkünfte ausgewiesen

Steuerliche Sonderfälle

Wie so oft im deutschen Steuerrecht, gibt es auch im Umgang mit Krypowährungen ein paar Ausnahmen der Regel:

Sonderfall 1: Gewinn aus Bitcoin Mining

Anders stellt sich die Sachlage allerdings dar, wenn man als Miner mit dem Bitcoin Mining Geld verdient, dann ist in der Regel nämlich von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Darum werden im Besitz befindliche Bitcoin als Betriebsvermögen verstanden, und aus deren Veräußerung erzielte Gewinne gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 110 EStG.

Welche Steuer auf diese Einkünfte zur Anwendung kommt, hängt von der Art des Unternehmens ab. Bei Personengesellschaften ist dies die Einkommenssteuer, bei juristischen Personen wie GmbHs und AGs wird die Körperschaftssteuer angewandt.

Sonderfall 2: Umtausch von Bitcoin in Fiat-Währungen

Bei Betrachtung der unternehmerischen Tätigkeit mit Bitcoin ist auch der Umtausch denkbar. Wenn man Bitcoin (oder andere Kryptowährungen) in Fiat-Währung umtauscht, kassieren spezialisierte Dienstleister hierfür in der Regel Provision. Dabei war lange Zeit unklar, ob darauf Umsatzsteuer zu verrechnen ist oder nicht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Falle Hedquist am 22.10.2015 entschieden, das in gewerblicher Tätigkeit beim Umtausch von Kryptowährungen in Fiat-Währung keine Mehrwertsteuer an den Kunden zu verrechnen. Weil diese Entscheidung für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend ist, gilt diese Regelung folglich auch in Deutschland.

Wichtige Helferlein unterstützen bei der Krypto-Berichterstattung

Wir haben bereits betrachtet, weshalb eine präzise und konkrete Aufzeichnung aller Sanktionen so unumgänglich ist. Manuell ist das äußerst anstrengend, verlangt unglaubliche Selbstdisziplin und ist praktisch unmöglich umzusetzen. Leider gibt es bisher nur wenige Anbieter, welche die Option zum Export aller bisherigen Transaktionen in einer Tabelle bzw. als CSV-Datei anbieten.

Hingegen haben einige raffinierte Developer sich dieses Problems angenommen und eigene Lösungen entwickelt, die es mittels Authentifizierung möglich machen, die Transaktionen bei vielen großen Anbietern als tabellarische Darstellung zu exportieren – all dies in einigen wenigen Knopf- bzw. Tastendrücken.

Zudem können dir die Tools sogar automatisch Gewinn oder Verlust ermitteln. Letztendlich bleibt dies aber mit Vorsicht zu genießen. Überhaupt sollten wir alle Informationen in diesem Leitfaden als erste Grundlagen dienen.

Unser Fazit zum Thema Bitcoin und Steuern

Es bleibt anzumerken, dass das Thema Bitcoin und Steuer noch  äußerst jung und dynamisch  ist. Es scheint möglich, dass es hier jederzeit zur neuen gesetzlichen Entscheidung kommen könnte, welche auch die steuerliche Handlungsweise beeinflussen.

Letztendlich solltest du dich in diesen Angelegenheiten auf alle Fälle auch mit einer kompetenten Anwalts- und Steuerkanzlei in Verbindung setzen, um rechtssichere Beratung zu erhalten.

Informiere dich auf den Webseiten dieser Kanzleien, ob auch wirklich Expertise in Sachen Versteuerung von Krypto-Gewinnen besteht. Zwar gibt es hiervon noch nicht sehr viele, doch immer mehr Kanzleien haben die Relevanz des Themas Bitcoin und Steuer erkannt und beginnen, entsprechende Services anzubieten.

Hinweis: Alle Bestimmungen, die für die Versteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Bitcoin gelten, sind ebenso für Gewinne aus der Veräußerung aller anderen Kryptowährungen gültig.

Zuletzt aktualisiert am 4. März 2021

Jeder Handel ist riskant. Keine Gewinngarantie. Jeglicher Inhalt unserer Webseite dient ausschließlich dem Zwecke der Information und stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Dies gilt sowohl für Assets, als auch für Produkte, Dienstleistungen und anderweitige Investments. Die Meinungen, welche auf dieser Seite kommuniziert werden, stellen keine Investment Beratung dar und unabhängiger finanzieller Rat sollte immer wenn möglich eingeholt werden.

Christoph Peterson Experte für Kryptowährungen

Christoph ist vor ein paar Jahren auf das Thema Kryptowährungen gestoßen und beschäftigt sich als Autor und Enthusiast seither intensiv mit den Themen Kryptowährungen, Blockchain und STOs. Er schreibt regelmäßig für das Online-Magazin Coincierge.de, wo er über alle Aspekte der Krypto- und Blockchain-Technologie berichtet und Analysen zu Kryptowährungstrends und Nachrichten liefert. Christophs Ziel ist es, die Leser mit genauen Informationen zu versorgen, um ihnen zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, wenn es um Investitionen in Kryptowährungen oder andere Produkte in diesem Sektor geht.

Zeige alle Posts von Christoph Peterson