US-Kongressmitglieder sollen Bitcoin-Bestände offenlegen

US-Kongressmitglieder sollen Bitcoin-Bestände offenlegen

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Das „House Ethics Committee“ hat alle Mitglieder des US-Kongresses darüber informiert, dass sie alle Krypto-Investitionen im Wert von mehr als $1.000 ab dem 18. Juni offenlegen müssen. Obwohl eine jährliche finanzielle Offenlegung bereits besteht, verlangt ein neues Memo, dass jeder Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen über 1.000 US Dollar innerhalb von 45 Tagen gemeldet werden muss.

Kongress muss digitale Währungen offenlegen

Das neue Memo der Ethik-Kommission soll dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit weiß, ob Ihr Kongressmitglied mit Kryptowährungen handelt. Einigen sehen diese Entscheidung als wichtig an, um zukünftige Interessenkonflikte zu vermeiden. Das wird vor allem für künftige Gesetzentwürfe, die die Regulierung von Kryptowährungen behandeln, relevant sein.

Vertreter, die in den Kongress gewählt wurden, müssen ihr persönliches Vermögen, einschließlich Immobilien und Investitionen, seit längerer Zeit offenlegen. Verschärft wurde diese Regelung 2012, um eine vollständige Offenlegung aller Bestände an Aktien, Anleihen oder Derivaten durch Mitglieder des Kongresses oder deren Familienangehörige zu ermöglichen.

Aufgrund der steigenden Beliebtheit von digitalen Währungen wie Bitcoin ist es nur folgerichtig, dass diese offengelegt werden müssen. Jedoch stellt sich die Frage, wie man diese melden soll, Kryptowährungen sind oft nicht reguliert, undefiniert und ein einheitlicher Rahmen besteht nicht.

Eine weitere interessante Anmerkung des Memos war der Hinweis, dass Nebenjobs auf 28.050 US Dollar beschränkt seien. Das gelte auch für Nebeneinkünfte aus Kryptowährungen – gemeint ist damit vor allem das Mining von Kryptowährungen.

Australien als Vorreiter

Eine ähnliche Forderung besteht im australischen Parlament. Das „Mitglieder-Interessen-Register“ ist eine verpflichtende Auflistung aller Güter, Trusts, Schenkungen und weiteren Details von Abgeordneten. Die Mitglieder wurden erst kürzlich darauf hingewiesen, dass auch das Krypto-Vermögen und Kursgewinne zu der Auflistung zählen und hinzugefügt werden müssen.

Damit folgt die USA dem australischen Vorbild. Es wird eine Befangenheit der Mitglieder ausgeschlossen, was nachvollziehbar ist. Allerdings passt das nicht so ganz in die Welt der anonymen bzw. pseudonymen Kryptowährungen.


Quelle: newsbtc, Photo by Joakim Honkasalo on Unsplash, CC0

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Kryptowährungen sind ein sehr volatiles, unreguliertes Investmentprodukt. Ihr Kapital ist im Risiko.
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Martin SchwarzExperte für Kryptowährungen

Martin, mit einem MSc. in Wirtschaftsinformatik und Fokus auf asymmetrischer Kryptographie und M2M-Kommunikation, ist seit 2015 in der Welt von Bitcoin und Kryptowährungen unterwegs. Schon mit 17 begann er mit dem Handel von Kryptowährungen und erwarb seinen ersten Bitcoin. Neben seinem Interesse an Kryptowährungen widmet er sich in seiner Freizeit Online-Casinos und Sportwetten, wo er mit 18 Blackjack-Strategien entwickelte und sogenannte Sure-Bets durchführte. Seine Expertise dokumentierte er frühzeitig als Autor zu Themen wie Kryptowährungen, Trading, Aktien, Casinos und Sportwetten, wodurch er heute als gefragter Experte und Autor mit über 10 Jahren Erfahrung gilt.

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