ICOs müssen Kundendaten sammeln, Gefängnisstrafen drohen – SEC

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Die US-amerikanische „Securities and Exchange Commission (SEC)“ ist seit längerer Zeit der Auffassung, dass es sich bei ICOs um Wertpapiere handelt. Jetzt wurde entschieden, dass jeder, der Tokens verkauft, ein nicht registriertes Unternehmen für Geldtransfers betreibt.

FinCEN über die aktuelle Lage

Das FinCEN (Financial Crimes Enforcement Network) hat am 6. März 2018 einen Brief veröffentlicht, welchen Drew Maloney, stellvertretender Sekretär für Angelegenheiten der Legislative, dem US-Senator Ron Wyden im letzten Monat zukommen ließ.

In dem Schreiben äußerte die FinCEN sich zu ICOs und inwieweit diese mit der aktuellen Gesetzeslage in Einklang stehen, bzw. wie die FinCEN das interpretiert und beurteilt. Laut FinCEN ist jeder, der ein ICO betreibt, ein Anbieter für Geldtransfers und damit unterliegt jedes ICO dem Bankgeheimnis. Daraus folgt, dass sich ICOs bei der Regierung anmelden und weiteren Richtlinien folgen müssen. Zum Beispiel müssen ICOs Informationen über ihre Kunden sammeln und Maßnahmen ergreifen, um Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu unterbinden.

… ein Entwickler, der eine digitale Währung für eine andere Währung verkauft, einschließlich ICO Münzen und Token, ist ein Anbieter für Geldtransfers. […] Dasselbe gilt für Börsen, die digitale Währungen verkaufen.

Registrierte ICOs bei der SEC

Ein registriertes ICO hingegen würde nicht als Anbieter für Geldtransfers angesehen werden. Doch bisher hat das noch keines der im letzten Jahr durchgeführten ICOs gemacht oder für die Zukunft geplant. Die SEC macht Druck. In der letzten Woche wurden massenhaft Vorladungen an ICO-Projekte verschickt.

Jeder, der ICO Münzen bzw. Token an US-Amerikaner verkauft hat, könnte strafrechtlich verfolgt werden – es droht bis zu fünf Jahre Gefängnis. Die FinCEN will in Zukunft härter gegen nicht registrierte ICOs vorgehen. Selbst Mitarbeiter und Investoren von ICO-Unternehmen könnten strafrechtlich verfolgt werden.

Es ist wahrscheinlich, dass erst Urteile die Rechtsprechung prägen und die Richtung vorgeben. In der Zwischenzeit sollten Projekte überlegen, ob sie wirklich ein Initial Coin Offering betreiben möchten und ob sie ihre digitalen Münzen an US-Amerikaner verkaufen. Mit der SEC ist wahrlich nicht zu spaßen.

Original via bitcoinmagazine.com; Image via pixabay, CC0

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Martin SchwarzExperte für Kryptowährungen

Martin, mit einem MSc. in Wirtschaftsinformatik und Fokus auf asymmetrischer Kryptographie und M2M-Kommunikation, ist seit 2015 in der Welt von Bitcoin und Kryptowährungen unterwegs. Schon mit 17 begann er mit dem Handel von Kryptowährungen und erwarb seinen ersten Bitcoin. Neben seinem Interesse an Kryptowährungen widmet er sich in seiner Freizeit Online-Casinos und Sportwetten, wo er mit 18 Blackjack-Strategien entwickelte und sogenannte Sure-Bets durchführte. Seine Expertise dokumentierte er frühzeitig als Autor zu Themen wie Kryptowährungen, Trading, Aktien, Casinos und Sportwetten, wodurch er heute als gefragter Experte und Autor mit über 10 Jahren Erfahrung gilt.

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