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Der Antrag von Ripple-CEO Brad Garlinghouse auf Zugang zu internationalen Unterlagen wurde vom Gericht bewilligt.
Der Prozess von Ripple mit der amerikanischen „Securities and Exchange Commission“ (SEC) hat eine der größten Krypto-Börsen in die Beweisführung einbezogen, denn: Der Antrag von Brad Garlinghouse auf Zugang zu kritischen Binance-Dokumenten wurde vom Gericht bewilligt.
Der Antrag von Garlinghouse wurde im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens der SEC gestellt. Darin wird behauptet, dass der Verkauf von XRP durch Ripple ein nicht registriertes Wertpapierangebot im Wert von mehr als 1,38 Milliarden US-Dollar gewesen sei.
Richter gibt Antrag auf Binance-Dokumente statt
Laut der geänderten Klage der SEC hat Ripple-CEO Garlinghouse mehr als 357 Millionen XRP an „öffentliche Investoren auf dem Markt” verkauft. Er gibt allerdings an, dass die Angebote und Verkäufe auf „weltweiten“ Trading-Plattformen für digitale Vermögenswerte erfolgt seien, da XRP an Investoren „auf der ganzen Welt” verkauft wurde, was einen Verstoß gegen Abschnitt 5 des Securities Act von 1933 darstellt.
Anfang der Woche reichte der Anwalt von Garlinghouse einen Antrag auf internationale Offenlegung ein, um die Dokumente von Binance auf den Cayman Islands zu erhalten.
#XRPCommunity #SECGov v. #Ripple #XRP Brad Garlinghouse files a second Motion to Obtain International Discovery. I haven’t had an opportunity to see if it is duplicative of today’s earlier filing but it was docketed separately. https://t.co/OAmO4qmZSPhttps://t.co/ZN81yOn5TH
— James K. Filan 🇺🇸🇮🇪 (@FilanLaw) August 2, 2021
Hierzu das Memorandum, das zur Unterstützung von Garlinghouses Antrag eingereicht wurde:
„Herr Garlinghouse beantragt die Offenlegung im Ausland auf der Grundlage seiner gutgläubigen Überzeugung, dass das aufgeführte Unternehmen einzigartige Dokumente und Informationen in Bezug auf diesen Fall besitzt, und insbesondere in Bezug auf den Prozess, durch den Transaktionen in XRP angeblich von Herrn Garlinghouse auf ausländischen Tradingplattformen für digitale Vermögenswerte durchgeführt wurden.“
Laut dem Memorandum gilt das Wertpapiergesetz nur für inländische Verkäufe und Angebote. Das impliziert im Gegensatz zu den Behauptungen der SEC über globale Verstöße, dass die Aufsichtsbehörde nur Dienstleistungen in den USA verfolgen kann – während die Mehrheit der „überwältigenden“ XRP-Verkäufe im Ausland durchgeführt wurde.
„Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Abschnitt 5 des Securities Act von 1933, den die SEC Herrn Garlinghouse vorwirft verletzt zu haben, nur für inländische Verkäufe und Angebote von Wertpapieren gilt.”
Nach Angaben des Verteidigers James K. Filan hat das Gericht dem Antrag von Garlinghouse auf internationale Offenlegung stattgegeben.
#XRPCommunity #SECGov v. #Ripple #XRP Brad Garlinghouse’s Motion to Obtain International Discovery has been granted.
— James K. Filan 🇺🇸🇮🇪 (@FilanLaw) August 3, 2021
Fatal für die Ansprüche der SEC
Die internationale Offenlegung kann als Beweis für die Entkräftung der Ansprüche der SEC nach Abschnitt 5 des Securities Act von 1933 dienen und möglicherweise dazu führen, dass die Beklagten den Antrag auf Klageabweisung gewinnen.
Das Memorandum weiter:
„Im Falle von Transaktionen, die auf solchen ausländischen Tradingplattformen durchgeführt wurden, fanden sowohl die Angebote von XRP als auch die Verkäufe von XRP in den Büchern und Aufzeichnungen der jeweiligen Plattformen und damit geografisch außerhalb der Vereinigten Staaten statt. Das Versäumnis der SEC, inländische Angebote und Verkäufe zu behaupten, sollte aus den Gründen, die im Antrag von Herrn Garlinghouse auf Abweisung dargelegt sind, für ihre Ansprüche fatal sein.“
Textnachweis: Cryptoslate
Zuletzt aktualisiert am 5. August 2021
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