Google aktualisiert Krypto-Werberichtlinie: Endlich klare Regeln für Börsen und Wallets

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Google hat seine Werberichtlinien für Bitcoin und andere Krypto-Produkte und -Dienstleistungen aktualisiert. Für Börsen und Wallet-Entwickler herrscht nun Klarheit. Ein positiver Schritt in Richtung Mainstream-Adaption, denn bislang konnten auch viele seriöse Produkte nicht beworben werden.

Neue Google-Krypto-Werberichtlinie

Google zufolge können Krypto-Exchanges und Wallets ihre Produkte und Dienstleistungen nun in den USA und Japan bewerben, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen und von Google zertifiziert sind.

Werbetreibende können sich akkreditieren und Anzeigen schalten, indem sie sich zunächst beim Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) “als Money Services Business und bei mindestens einem Bundesstaat als Money Transmitter registrieren“.

Zudem müssen werbetreibende Unternehmen “die relevanten rechtlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich aller lokalen rechtlichen Anforderungen auf Landes- oder Bundesebene”, und “sicherstellen, dass ihre Anzeigen und Landing Pages mit allen Google Ads-Richtlinien übereinstimmen“.

Eindeutiges Krypto-Regelwerk

Alle vorherigen Krypto-Börsen-Zertifizierungen verlieren am 3. August 2021 ihre Gültigkeit. Werbetreibende können eine neue Zertifizierung von Krypto-Wallets und Krypto-Börsen und bei Google beantragen, sobald das Antragsformular am 8. Juli veröffentlicht wird.

Google hat sich auch dazu geäußert, welche Art von Anzeigen nicht erlaubt ist. Hier einige Beispiele für Werbeanzeigen, die nicht erlaubt sind:

„Initial Coin Offering (ICO)-Vorverkäufe oder öffentliche Angebote, Kryptowährungsdarlehen, anfängliche DEX-Angebote, Token-Liquiditätspools, prominente Kryptowährungsbefürwortungen, nicht gehostete Wallets, unregulierte Dapps, Kryptowährungstradingsignale, Kryptowährungsinvestitionsberatung, Aggregatoren oder Partnerseiten mit verwandten Inhalten oder Broker-Bewertungen.“

Außerdem nicht zulässig sind:

“Anzeigen für Initial Coin Offerings [ICO], Defi-Tradingprotokolle oder anderweitige Förderung des Kaufs, Verkaufs oder Tradings von Kryptowährungen oder verwandten Produkten. Anzeigenziele, die Emittenten von Kryptowährungen oder verwandten Produkten zusammenfassen oder vergleichen.“

Google verbietet also auch sämtliche Werbeanzeigen für DeFi-Protokolle und DeFi-verwandte Dienste wie Krypto-Darlehen. Außerdem verboten ist Werbung für sogenannte unhosted Wallets. Dabei handelt es sich um Krypto-Wallets, bei denen die User selbst ihre privaten Schlüssel verwalten, etwa das Browser-Plugin MetaMask.

Krypto-Werbung hatte sowohl auf Google als auch bei Facebook bislang einen schweren Stand. 2018 hatten beide Konzerne Krypto-Anzeigen verboten. Dabei wurde das Kind ein wenig mit dem Bade ausgeschüttet, denn damit wurden nicht nur betrügerische Anzeigen ausgesperrt, sondern auch legitime Angebote. Zwischenzeitlich wurden jedoch einige dieser Einschränkungen wieder aufgehoben, und die neue Richtlinie soll nun offenbar der veränderten Marktsituation Rechnung tragen.

Du kannst dir die aktualisierte Krypto-Werbe-Richtlinie von Google hier durchlesen.

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Jannis GrunewaldExperte für Kryptowährungen

Jannis Grunewald schreibt seit mehr als acht Jahren über Kryptowährungen und Technologie-Trends. Erstmals mit Bitcoin in Kontakt gekommen ist er 2015 als Inhaber einer Digitalagentur; mittlerweile gibt's für ihn kaum einen Tag ohne BTC, ETH und Co. Ob technische Analyse, Krypto-Trading, NFTs oder Web 3.0 – Jannis besitzt ein breites Fachwissen über moderne Finanz- und Wirtschaftsthemen, setzt dies auch entsprechend ein: Er führt Interviews mit bekannten Persönlichkeiten der Krypto-Branche, kommentiert Entwicklungen, schreibt Prognosen, News und Analysen. Der gefragte Autor ist hervorragend in der Szene vernetzt, zudem regelmäßiger Gast auf Krypto- und Blockchain-Konferenzen weltweit. Sie finden Jannis' Publikationen in führenden Fachmagazinen – beispielsweise auf Finanzen.net, Cryptonews.com, Kryptoszene oder Business2Community.

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